Hagen. . „Wichtig ist, dass pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige sich an die Kassen wenden und ihre Rechte auch geltend machen. Dann erst können sie in den Genuss des umfassenden Systems kommen“, fasste Elke Kampmann, Leiterin der DAK-Geschäftsstelle in Hagen, die gestrige Telefonaktion zusammen.

„Wichtig ist, dass pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige sich an die Kassen wenden und ihre Rechte auch geltend machen. Dann erst können sie in den Genuss des umfassenden Systems kommen“, fasste Elke Kampmann, Leiterin der DAK-Geschäftsstelle in Hagen, die gestrige Telefonaktion zusammen.

Für den Rentenexperten Rafael Berger steht fest, dass die Grauzone von Menschen, die Zuhause einen Angehörigen oder auch Bekannten pflegen, aber keine Ansprüche geltend machen, groß ist. „Oft ist es Charme, manchmal auch Unwissenheit. Dabei soll die Pflegeversicherung nicht nur den gebrechlichen Menschen mit den verschiedensten Leistungen unter die Arme greifen, sondern auch den Pflegenden.“

Ein Beispiel: Reduziert ein Angehöriger seinen Vollzeitjob auf unter 30 Stunden in der Woche, um eine Person zu pflegen, so sorgt die Pflegeversicherung in der Regel dafür, dass die mit der Arbeitszeitverkürzung einhergehenden geringeren Einzahlungen in die Rentenkasse ausgeglichen werden. „Da sollte man sich vorher allerdings unter Berücksichtigung des Einkommens und der bisher geleisteten Arbeitsjahr ausrechnen lassen, was sinnvoll ist. Wer pflegt, ist übrigens gleichzeitig unfallversichert. Wer weiß das schon?“, so Berger. Urlaubnahme ist ebenso möglich wie eine Vertretung bei Krankheit.

Ein Pflegetagebuch sollte geführt werden

Voraussetzung für das Einspringen der Pflegeversicherung, so Kampmann, sei aber immer ein entsprechender Antrag an die Versicherung, der keineswegs vom Arzt, sondern aus aus der Familie heraus gestellt werden muss. „Die Hausärzte können beraten oder anraten, einen Antrag stellen sie aber nicht. Denn die Einstufung erfolgt ja anschließend durch die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung“, erläuteret die DAK-Chefin. Dafür seien in den vergangenen Jahren entsprechende Standards entwickelt worden, mit deren die anfänglich öfter aufgetretenen Streitigkeiten um die Pflegestufe weitgehend ausgeräumt werden konnten. Dabei sei wichtig, dass Patienten und Angehörige im Vorfeld der Untersuchung schon einmal ein sogenanntes Pflegetagebuch führten, in dem der tägliche Pflegebedarf detailliert aufgeführt werden kann. „So hat man bei der Untersuchung selbst, bei der ja auch die eine oder andere wichtige Information vergessen werden kann, schon einmal was in der Hand.“

Aus der entsprechenden Einstufung ergibt sich dann die Anzahl der nötigen Pflegestunden und natürlich die Hilfsmittel, die dem Versicherten zustehen. „Hier ist vom Rollator über den Treppenlifter bis hin zur Einstiegshilfe in die Badewanne vieles möglich. Es gibt sowohl Pflegebetten als auch Handläufe oder Rampen für Rollstuhlfahrer. Auch das gesamte Wohnumfeld kann im Rahmen eines Zuschusses in Höhe bis zu 2500 Euro verbessert werden. Ich denke da nur an zu schmale Türen für Rollstuhlfahrer oder an die Absenkung von Küchenzeilen. Auch Umzüge in behindertengerechte Wohnungen können bezuschusst werden“, erläuterte die Pflegeexpertin Katja Hannemann.

6700 Pflegebedürftige in Hagen

Im Rahmen der Hagener Pflegekonferenz sei jüngst deutlich geworden, dass mit rund 6700 pflegebedürftigen Personen in Hagen bereits jetzt die Zahl erreicht wurde, die eigentlich erst für 2025 prognostiziert worden war. Um den hohen Bedarf an Information und Betreuung bei dieser immensen Zahl gerecht zu werden, haben die Kassen jetzt speziell ausgebildete Pflegeberater in ihren Teams. Diese helfen auch bei übergreifenden Problemen, beispielsweise wenn das Sozialamt eingeschaltet werden muss.