Hagen.

Die Staatsanwaltschaft hat ihr Betrugsermittlungsverfahren gegen Hans-Otto Marscheider nach §170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Die Ermittlungsbehörden sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die gegen den Ratsherrn laut gewordenen Betrugsvorwürfe strafrechtlich relevant nicht nachzuweisen sind. Gegen den ehemaligen Fraktionschef von „Bürger für Hagen“ (BfH) war seitens der Stadt Hagen im August 2009 der Verdacht laut geworden, er habe gezielt und über Jahre hinweg für seine Mandatstätigkeit etwa 25 000 Euro Verdienstausfallentschädigungen zu viel abkassiert. Rückforderungen, von denen die Stadt weiterhin nicht abrückt.

Nur drei Wochen vor der Kommunalwahl platzte damals diese Bombe: Per Einschreiben erreichte den BfH-Chef Post aus dem Büro des damaligen Oberbürgermeister Peter Demnitz. Darin formulierte die Stadt ihren Rückforderungsanspruch von zu Unrecht gewährten Verdienstausfallszahlungen bis ins Jahr 2000 zurück. Angesichts des brisanten Zeitpunktes nur wenige Tage vor dem kommunalen Urnengang fühlte sich der Eilper, als habe man ihm im Ringen um den OB-Sessel denselben direkt unter dem Hintern weggezogen. Das Wahlergebnis fiel entsprechend aus.

Die Vorwürfe aus dem OB-Büro waren damals sehr konkret: Neben den seinerzeit ihm zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigungen von 1254 Euro habe der Fraktionsvorsitzende ohne adä­qua­te Tätigkeitsnachweise Verdienstausfallentschädigungen von 24 727,15 Euro abgegriffen, hieß es in einer dezidierten Auflistung. Mehreren Ultimaten, fehlende Belege nachzuliefern, war Marscheider nicht nachgekommen, so dass sich die Kommune zum Handeln gezwungen sah. Obwohl die Stadt zu dem schwebenden Verfahren keine Stellung nehmen wollte, sickerte damals aus dem Rathaus durch, dass man diesen Anspruch ausgerechnet im August 2009 geltend gemacht habe, weil man nicht hinter einem parallel laufenden Pfändungsbeschluss zugunsten der Sparkasse zurückstehen wollte.

Stadt wartet weiterhin vergeblich auf Belege

Vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg hatte der BfH-Ratsherr im Juli 2010 Klage gegen den Rückforderungsbescheid erhoben und eine Fristverlängerung bis November vergangenen Jahres erstritten, um die fehlenden Belege für seine Tätigkeiten beibringen zu können. Die Stadt zog im Gegenzug ihre Rückforderung über 25 000 Euro vorläufig zurück, wartet aber seitdem weiterhin vergeblich auf die entsprechenden Nachweise von Hans-Otto Marscheider: „Die in der Zwischenzeit eingereichten Unterlagen reichen auch weiterhin nicht aus, um einen Anspruch auf Verdienstausfall zu begründen“, heißt es gestern in einer Stellungnahme der Stadt. Daher „wird die Stadt Hagen in Kürze einen neuen Rückforderungsbescheid gegen Herrn Marscheider erlassen.“

Gleichzeitig stellte sich gestern Oberbürgermeister Jörg Dehm im Gespräch mit unserer Zeitung ausdrücklich hinter den damaligen Leiter des OB-Büros, Horst Flüshöh. Diesem wurde aus dem Marscheider-Lager unterstellt, er habe seinerzeit als Hasper Genosse versucht, seinem SPD-Kandidaten für den OB-Posten, Jochen Weber, einen unliebsamen Konkurrenten aus dem Weg zu räumen. „Ich habe keinen Zweifel, dass Herr Flüshöh sachlich richtig und objektiv gehandelt hat“, betonte der aktuelle Verwaltungschef. Der heutige Leiter des Ordnungsamtes habe völlig korrekt und ohne politische Hintergründe agiert: „Er genießt mein volles Vertrauen.“

Mit der jetzt versandten Abschlussverfügung zu den zeitgleich laufenden Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft sind die strafrechtlichen Ermittlungen vorerst abgeschlossen. Für Marscheider-Anwalt Rolf Adler lässt dies nur einen Rückschluss zu: „Ein Betrugsvorwurf ist objektiv nicht gegeben.“ Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker, Sprecher der Hagener Ermittlungsbehörde, wollte zu den tatsächlichen Gründen, die zur Einstellung des Marscheider-Verfahrens geführt haben, mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen keine weitere Stellungnahme abgeben.