Hagen. .
(sam) Um an Geld für Drogen und Glücksspiel zu kommen, soll ein 29-jähriger Hagener eine Spielhalle überfallen, einen Dealer ausgeraubt sowie TÜV-Plaketten, einen Stempel und Kfz-Scheine verkauft haben. Seit gestern steht er vor dem Landgericht. Sein mitangeklagter Kumpel soll an zwei Taten beteiligt gewesen sein.
In der Nacht vom 15. auf den 16. Februar 2009, so der Vorwurf, tauchte der Hagener mit einem Strumpf maskiert und mit einer 9-Millimeter-Gaspistole bewaffnet in einer Mendener Spielhalle auf. Er forderte die Angestellte mit vorgehaltener Waffe auf, die Eingangstür zu verschließen, Kasse und Tresor zu öffnen. Er griff zu, flüchtete schließlich mit den Geschäftseinnahmen.
Eineinhalb Jahre später soll er dann mit dem 36-jährigen Mitangeklagten einen Hagener Drogendealer „abgezockt“ haben. Laut Anklage suchte das Duo den Mann in seiner Wohnung auf, bedrohte ihn mit einer Gaspistole und zwang ihn, 72 Gramm Marihuana und etwa 90 Euro herauszugeben.
Auch soll der 29-Jährige in zwei Fällen auf dem Parkplatz eines Fastfood-Restaurants 20 TÜV-Plaketten, einen Stempel der Stadt Hagen und zehn Blanko-Kfz-Scheine an einen Scheinkäufer der Polizei verkauft haben. Laut Vorwurf beteiligte sich der 36-jährige Mitangeklagte an einem Deal.
Seit gestern müssen sich die Männer vor der 6. Großen Strafkammer verantworten. Nach einem Rechtsgespräch zwischen Kammer, Anklage und Verteidigung stellt die Vorsitzende Richterin Dr. Elke Fiebig-Bauer dem mutmaßlichen Haupttäter im Falle eines Geständnisses eine Haftstrafe im Bereich von fünf Jahren in Aussicht, seinem „Nebenmann“ eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Beide Angeklagte packen daraufhin aus. An dieser Stelle offenbart sich, dass ihre Freundschaft längst Geschichte ist. Der 29-Jährige räumt alle vier Taten ein, präsentiert seinen früheren Kumpel aber als Ideengeber des Überfalls auf die Spielhalle, der ihn mit der Strumpfmaske ausstaffiert habe, räumt aber eine gewisse Beteiligung am „Abzocken“ des Dealers und bei dem Geschäft mit den Plaketten ein. Prinzipiell will er aber immer nur aus Gutmütigkeit dabei gewesen sein.
Das Verfahren wird Donnerstag fortgesetzt.