Hagen.

Einen 72-Jährigen Rentner, der drei Kinder sexuell missbraucht hatte, erwarten jetzt lediglich zwei Jahre Haft auf Bewährung und ein stationärer Entzug.

Im Prozess um Rentner Andreas T., der sich nach seinem dreifachen Kindesmissbrauch vor dem Hagener Landgericht verantworten musste, ist ein Urteil gesprochen worden.

Besser hätte es für den 72-Jährigen nach seinem dreifachen Kindesmissbrauch kaum laufen können: Zwei Jahre Haft, sowie die Unterbringung in einer Alkoholiker-Anstalt – und beides wurde auch noch zur Bewährung ausgesetzt. Trotzdem rannen gestern während der Urteilsbegründung bei dem 72-Jährigen die Tränen. Es waren offensichtlich keine Freudentränen. Der alte Mann steht in der letzten Lebenshälfte vor einem Scherbenhaufen.

Wie geriet Andreas T., der Zeit seines Lebens als Schreiner, zuletzt als Ladenbauer, arbeitete, fünffacher Familienvater und gläubiger Katholik ist, zudem im Turnverein beliebt war, auf die schiefe Bahn? Was bringt ihn nun auf die Anklagebank des Landgerichts? Zusammenfassen lässt es sich so: Erst vergriff er sich am klaren Korn, dann an kleinen Kindern.

Angeklagter gesteht die Taten

Der Rentner aus Eppenhausen hatte 2009 ein zehnjähriges Mädchen und einen neunjährigen Jungen aus der Nachbarschaft im Intimbereich berührt. „Vor den Taten hatte er erhebliche Mengen Alkohol zu sich genommen“, befand die Vorsitzende der Jugendschutzkammer am Landgericht, Richterin Heike Hartmann-Garschagen. „Dadurch war die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht ausschließbar erheblich eingeschränkt.“

Drei Fälle von sexuellem Missbrauch, jeweils begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, nämlich im Alkoholrausch, werden ihm zur Last gelegt. Der Angeklagte gibt die Taten zu. Das erspart dem 10-jährigen Mädchen und dem 9-jährigen Jungen, die er im Intimbereich berührt hatte, nun eine Zeugenaussage im Gerichtssaal.

Zu dem Mädchen hatte Andreas T. Kontakt bekommen, weil seine Ehefrau in einem Haushalt als Kinderhilfe arbeitete. Den Jungen kannte er aus der Nachbarschaft.

Junge vertraute sich seiner Lehrerin an

Durch lobenswerte Aufklärungsarbeit sind zwei der Fälle herausgekommen: Polizeibeamte waren im Rahmen eines Projekts in der Schule aufgetreten und hatten die Kinder ermutigt, sexuelle Übergriffe nicht zu verschweigen, sondern zu melden. Daraufhin hatte sich die Zehnjährige ihrer Lehrerin anvertraut.

Die Mutter des betroffenen Mädchens berichtete im Zeugenstand, ihr Kind sei nicht traumatisiert. Vielmehr hätte es im Nachhinein „mit Empörung“ reagiert. Die Mutter des kleinen Jungen hingegen berichtete von „großen Ängsten“, die ihr Sohn noch habe.

Seit Ende 2009 in Sozialtherapie

Seit Ende 2009 befindet sich der Angeklagte erfolgreich in einer Sozialtherapie in Remscheid, „nicht aus prozesstaktischen Gründen, sondern um tatsächlich an sich zu arbeiten“, so die Vorsitzende Richterin. Und: „Er ist mittlerweile auf einem guten Weg.“

Diesen Weg, so die Bewährungsauflage, darf der Verurteilte auch zukünftig nicht verlassen. Er muss noch in der Einrichtung bleiben, bis ihm die Ärzte den endgültigen Therapieerfolg attestieren.