Hagen. . Die Arge Hagen hat den Prozess gegen einen Hartz-IV-Empfänger verloren, dessen Leistungen zwei Jahre lang unrechtmäßig gekürzt wurden. Jetzt muss die Behörde ordentlich draufzahlen.

Wie dumm ist das denn? Die Hagener Arge wollte 28 Euro und acht Cent einsparen - und hat jetzt Kosten von über 2300 Euro am Bein. Wirtschaftlicher Umgang mit Steuergeldern sieht offensichtlich anders aus.

Die unglaubliche Geschichte: Hans-Joachim G. (61) bezieht „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ - Hartz IV und Miete, zusammen 532,32 Euro im Monat. Er bewohnt ein Zimmer in einem Einfamilienhaus auf Emst. Und daran entzündete sich der Streit mit dem Amt.

Im Jahr 2008 begann die Arge plötzlich, die Sozialleistungen um monatlich 28,08 Euro zu kürzen. „Wegen der Vollmöblierung des Raumes“, so die Begründung.

Arge kürzte die Leistungen, weil der Empfänger möbliert wohnt

Acht Prozent der Grundsicherung eines Hartz-IV-Empfängers sind nämlich für die Neuanschaffung von Möbeln vorgesehen. Wer möbliert wohnt, dem steht dieses Geld natürlich nicht zu. Klingt logisch. Deshalb kürzte die Arge die monatlichen Leistungen um 28,08 Euro.

Dass Hans-Joachim G. bereits vor drei Jahren eigene Einrichtungsgegenstände in seinem Zimmer aufgestellt hatte, wurde ihm einfach nicht geglaubt. Einen entsprechenden Widerspruch wies Arge-Mitarbeiterin Katrin Tippenhauer sogar als „unbegründet“ zurück. Sie beharrte darauf: „Unser Änderungsbescheid entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.“

So war Hans-Joachim G. gezwungen, vor das Sozialgericht in Dortmund zu ziehen.

Behörde erlebte vor Gericht Bruchlandung

Die Klage wurde jetzt vor Richterin Liesel Heisenberg verhandelt - und dort erlebte die Arge Hagen mit ihrer Argumentation jedoch eine Bruchlandung: Die Behörde sei grundsätzlich verpflichtet, bei Kürzung der Grundsicherung ein Ermessen auszuüben.

Das habe man allerdings versäumt und stattdessen einfach willkürlich gekürzt. (Az. S 35 AS 224/09).

Zähneknirrschend musste die Arge-Hagen-Vertreterin vor dem Sozialgericht gleich drei solcher Klagen wegen fälschlich unterstellter „Vollmöblierung“ anerkennen. Hans-Joachim G. erhält das jahrelang zu Unrecht einbehaltene Geld nun nachträglich ausbezahlt - gut 900 Euro.

Sein Anwalt Hans-Peter Weiskirch freut sich: Er hat an diesen drei Verfahren mit einem Schlag 2320,50 Euro Gebühren verdient, die ihm die Arge erstatten muss. „Das hätte das Amt sehr viel preisgünstiger haben können. Falsche Sparsamkeit und Dickköpfigkeit rächen sich nun.“