Hagen.

Den dicksten Streit gibt’s stets um die dicksten Posten: Wenn es um die Nebenkosten geht, herrscht nicht immer Einvernehmen zwischen Mietern und Vermietern über die Summe unter der jährlichen Abrechnung. Kein Wunder, findet Carsten Wendt vom Hagener Mieterverein: „Die Betriebskosten sind zur zweiten Miete geworden.“

Das belastet nicht nur die Portemonnaies, sondern auch die Menschen. Die Rechtsberatung, die der Mieterverein einmal wöchentlich über die Verbraucherzentrale für Nicht-Mitglieder anbietet, ist zurzeit sehr nachgefragt.

„Meistens geht es um die Heizkosten und Warmwasser“, sagt Wendt. Heizkosten sind der dickste Posten auf der Abrechnung. Sie sind im Zeitraum 2008 durchschnittlich um 19 % gestiegen.

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Von DerWesten

„Da spielen in diesem Jahr nicht nur die Dauer und Intensität des Winters eine Rolle, sondern auch die Entwicklung der Rohstoffpreise“, kommentiert Wendt und macht wenig Anlass zur Hoffnung. „Es ist auch künftig nicht von fallenden Preisen für Gas und Öl auszugehen.“ Nicht allein die Höhe der Heizkosten macht sie unbeliebt. Heute wird in der Regel digital abgelesen, die Röhrchen sind abgeschraubt und ersetzt. „Meistens kommt nicht mal jemand in die Wohnung“, bemängelt Wendt fehlende Transparenz. Aber hier sei auch der Vermieter in der Pflicht, dem Mieter eine unverständliche Abrechnung verständlich zu machen.

Neben den Heizkosten können bis zu weitere 16 Posten verantwortlich sein, die auf die sogenannte Betriebskostenverordnung zurückgehen. Punkt 17 sind die vielsagenden „sonstigen Kosten“ - am Ende ist es also offen und der Vermieter kann abrechnen, was er will? Da bremst Wendt: „Zu den Betriebskosten zählen nur regelmäßig wiederkehrende Kosten und nicht einmalige.“ In der Regel seien sie im Mietvertrag festgelegt. Als Faustregel gilt: monatlich 2,80 Euro pro Quadratmeter. „Das kann man grob ausrechnen, bevor man den neuen Mietvertrag unterschreibt“, rät Wendt.

Versicherungen, Hauswart, Aufzug unter anderen zu den kalten Betriebskosten. Am Posten „Aufzug“ hängen inzwischen viele Gerichtsurteile. „Erdgeschossmieter sehen oft nicht ein, für einen Aufzug zahlen zu müssen“, weiß Wendt. Ohne Erfolg.

„Die sind nicht so wahnsinnig streitträchtig“, sagt Wendt. Wie viel insgesamt für Müllabfuhr, Niederschlagswasser oder Grundsteuer zu bezahlen ist, liegt nicht in der Macht des Vermieters. Nur der Umlageschlüssel sei in Einzelfällen strittig oder bei gemischter Nutzung, wenn Wohnen und Gewerbe in einem Haus stattfinden.

Was tun, wenn sich nach dem Studium der Betriebskostenabrechnung lauter Fragezeichen auftun. „Man kann Einspruch gegen die Abrechnung erheben und mit dem Vermerk ,unter Vorbehalt’ zahlen“, erklärt Wendt. Nach der Philosophie des Mietervereins sollte es in erster Linie darum gehen, Streit zu vermeiden. Deshalb steht ein klärendes Gespräch ganz oben auf der Agenda. Was der Vermieter offenlegen muss, erläutert Wendt: „Die Berechnungsgrundlagen und die Umlagefaktoren“.