Hagen. Vor eineinhalb Jahren war Rüdiger Kukereit in der Nähe von Luxemburg unterwegs. Dabei griff er öfters zum Handy. Doch während er stets auf deutschem Boden war, suchte sein Handy sich ausländische Netze. Nun fordert eine Inkassofirma 2600 Euro und er hat mit einem Schufa-Eintrag zu kämpfen.
Das Missgeschick liegt eineinhalb Jahre zurück. In der Nähe von Luxemburg, aber noch auf deutschem Boden, geriet Rüdiger Kukereit mit seinem Handy in ein ausländisches Netz. Ohne, dass er es merkte. Er telefonierte. Und bekam trotz Flatrate (nur Grundgebühr, Gespräche gratis) eine saftige Rechnung. Die letzte Summe, die eine Inkassofirma nun forderte, beläuft sich auf mehr als 2600 Euro. Dazu macht ihm ein Schufa-Eintrag zu schaffen.
"Unbeschwert und kostenlos" telefonieren
Im September 2008 schloss Kukereit online den Vertrag mit dem zu E-Plus gehörenden Anbieter Base ab, wechselte schon kurze Zeit später den Tarif. Für 60 Euro monatlich konnte er „unbeschwert und kostenlos” telefonieren. Ins Festnetz und in alle Handy-Netze. Dazu gibt's ein Nokia-Handy für 15 Euro im Monat. Umso mehr erstaunt ihn die erste Abbuchung: 334,90 Euro. „Eine Rechnung habe ich nie bekommen”, sagt Kukereit, „also habe ich das Geld zurückbuchen lassen.”
So sperrt Base Ende Oktober die Karte und schickt Anfang November eine Mahnung. 354,80 Euro fordert man nun inklusive Bearbeitungsgebühr. Im Dezember garantiert das Unternehmen, dass man alle Verbindungsdaten korrekt erfasst habe, auch die Roaming-Gebühren für Gespräche aus dem Ausland.
Vertrag gekündigt - Abbuchungen gehen weiter
„Wenn das Netz des Anbieters in Grenznähe nicht stark genug ist, kann das doch nicht mein Problem sein”, findet Rüdiger Kukereit, „welcher Handykunde guckt denn vor jedem Gespräch ins Display und kontrolliert das Netz?” Im Dezember kündigt er seinen Vertrag.
Was den Anbieter nicht daran hindert, weiter von seinem Konto abzubuchen. „Immer wieder habe ich Geld zurückholen lassen”, sagt Kukereit, der beteuert, niemals eine Abrechnung gesehen zu haben - auch nicht wie vorgesehen im Kundenbereich online. Die nächste Mahnung kommt im Januar 2009. Diesmal nicht mehr von E-Plus, sondern von SNT Inkasso. Aus 334,90 Euro sind insgesamt 2173,58 Euro geworden.
Kunde hat die Verantwortung für die Netzwahl
Kukereit zahlt nichts und hört nichts. Auch nicht mehr von der Inkasso-Firma. Erst Ende September 2009 schaltet SNT Inkasso das Mahngericht Berlin Brandenburg ein. 2650,64 Euro werden nun gefordert. Unter anderem für „Telekommunikationsleistungen” vom 31. Oktober bis zum 19. November 2008. Einer Zeit, als die Karte längst gesperrt war.
Darüber hinaus erwirkt das Inkasso-Unternehmen einen Schufa-Eintrag. Die Höhe der Forderung veranlasst die Santander-Bank dazu, die Kreditkarte zu sperren. E-Plus räumt ein, dass es zu Missverständnissen bei Kundenabrechnungen kommen könne. „Hier ist das aber nicht der Fall. Seine Rechnungen hätte der Kunde wie vereinbart online abrufen können”, so Sprecherin Stefanie Janz, „wir haben auch die Telefonate geprüft. Alles ist korrekt gelaufen. In Handbüchern wird darauf hingewiesen, dass sich das Handy automatisch in ein anderes Netz einwählen kann. Auf Wunsch kann man das abstellen. Das liegt in der Verantwortung des Kunden.”
Verbraucherzentrale sind solche Fälle nicht neu
Eine Ansicht, die auch die Verbraucherzentrale bestätigt, der derlei Fälle nicht neu sind. Auch mit Schufa-Einträgen müssen sich die Verbraucherschützer immer wieder beschäftigen. „Die Schufa ist ein Verein, in dem viele Banken, Versandhäuser und Unternehmen Mitglieder sind”, erklärt Birgit Olek-Flender, „die einzelnen Mitglieder melden dort Probleme, die sie mit Kunden haben, andere wiederum fragen diese Daten ab. Wer dort eingetragen ist, bekommt schnell Probleme, wenn er beispielsweise einen Handy- oder einen Mietvertrag abschließen möchte. So einen Eintrag wieder loszuwerden, gestaltet sich sehr kompliziert.”
Deshalb hat Kukereit den Düsseldorfer Rechtsanwalt Christopher Koll eingeschaltet: „Gegen den Mahnbescheid haben wir Widerspruch eingelegt. Das Risiko, in Deutschland in ein ausländisches Netz zu geraten, kann nicht der Kunde tragen. Die Tatsache, dass der Fall noch nicht vor einem Prozessgericht gelandet ist, ist für mich Indiz, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Auf diesem Weg ist versucht worden, Druck aufzubauen.”