Hagen. Auf diesen Rekord im Koma-Saufen kann der 15-jährige Steven wirklich nicht stolz sein: 2,95 Promille! Am Freitag stand der Kioskbesitzer, der dem Schüler eine Flasche Wodka und zwei Flaschen Bier verkauft hatte, vor dem Amtsgericht.

Ein Glück, dass die Mitarbeiter im Gevelsberger Freizeitbad Schwimm-In so gut aufgepasst hatten. Kurz nach Weihnachten, am 27. Dezember, entdeckten sie mittags am Beckenrand einen jungen Mann, der sich nicht mehr auf den Beinen halten konnte: Er torkelte kurz, stürzte, versuchte aufzustehen, fiel sofort wieder hin. Schließlich robbte er auf allen Vieren weiter.

Schwerer Alkoholvergiftung

Der 15-jährige Steven war volltrunken, eine Gefahr für sich selbst und auch die anderen Badegäste. Deshalb benachrichtigte ein Schwimmbad-Angestellter die entsetzten Eltern in Hagen - und die baten darum, den besoffenen Sohnemann sofort in ein Taxi zu setzen. Als Steven schließlich zuhause ankam, ging's gleich weiter: mit schwerer Alkoholvergiftung ins Allgemeine Krankenhaus.

Dort musste der Schüler bis zum nächsten Morgen bleiben, und dort wurde ihm auch Blut abgezapft. In Stevens Kreislauf pulsierten seinerzeit stolze 2,95 Promille. Kurz darauf saßen Mutter und Sohn bei der Polizei und erstatteten Anzeige.

0,7-Liter-Flasche Wodka und zwei Flaschen Bier

Morgens gegen 10.15 Uhr, so gab der Filius zu Protokoll, hätte er eine 0,7-Liter-Flasche Wodka und zwei Flaschen Bier in einem Kiosk an der Neumarktstraße gekauft. Den Mann hinter der Büdchentheke würde er kennen, der hätte ihm auch schon mal Zigaretten verkauft, so der 15-Jährige.

Ermittlungen ergaben, dass die Trinkhalle auf den Namen einer Frau S. angemeldet ist, ihr Ehemann Ergün (42) aber dort auch regelmäßig als Verkäufer arbeitet. „Ich habe dem Jungen keinen Wodka verkauft”, bestritt der Betroffene den Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz und legte, weil er sich unschuldig fühlte, gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt Hagen „Einspruch” ein.

Auch vor Amtsrichter Dirk John blieb Ergün S. felsenfest bei der Behauptung, er sei unschuldig. Er hätte weder Wodka noch Bier an den Jungen verkauft, noch würde er ihn überhaupt kennen. Im Kiosk würde auch sein Schwiegervater arbeiten, vielleicht sei der es ja gewesen. Doch Steven, als Zeuge vor Gericht befragt, erkannte den Betroffenen eindeutig wieder: „Der hat mir den Alkohol verkauft.”

Richter hatte keine Zweifel

Richter John bestätigte durch sein Urteil das Knöllchen der Stadt. Ergün S. muss 600 Euro Buße zahlen: „An der Aussage des Schülers habe ich überhaupt keine Zweifel.”