Hagen. Der Rat der Stadt Hagen hat beschlossen, die Besitzer von Brandmeldeanlagen zur Kasse zu bitten, wenn der Alarm nicht bestimmungsgemäß ausgelöst wird. 30.000 Euro flossen bereits ins Stadtsäckel.

Es kommt vor, dass die Feuerwehr mit mehreren Autos und schwerem Gerät vor dem Sparkassen-Karree aufkreuzt. Obwohl es dort nicht brennt. Doch ab und zu erweckt der aus der Küche des Restaurants „El Ambiente” aufsteigende Wasser- und Bratendampf einen Rauchmelder zum Leben. Das gesamte Karree mit seinen Lokalen, Geschäften und der Sparkasse wird dann geräumt, rund 300 Angestellte sowie Kunden flüchten auf die Körnerstraße. „Wir gehen lieber auf Nummer sicher”, so Sparkassensprecher Thorsten Irmer.

Sobald die Feuerwehr erkannt hat, dass es sich um einen Fehlalarm handelt, zieht sie unverrichteter Dinge wieder ab. Und bleibt auf den Kosten des Einsatzes - mindestens 16 Kameraden plus medizinisches Personal fahren in einem solchen Fall aus - sitzen. Schließlich ist der Rauchmelder dazu da, bei starker Qualmentwicklung Alarm auslösen. „Wegen einer angebrannten Frikadelle muss jedoch niemand bezahlen”, bringt es Feuerwehrchef Horst Wisotzki auf den Punkt.

Einsatzkosten

Anders sieht es aus, wenn die Feuerwehr nicht bestimmungsgemäß alarmiert wird. Der Stadtrat hat im letzten Jahr einen Beschluss verabschiedet, der den Besitzer einer Brandmeldeanlage zur Übernahme der Einsatzkosten verdonnert, falls er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Das ist etwa der Fall, wenn ein Arzt verbotswidrig auf der Krankenhaustoilette raucht oder ein Handwerker bei der Arbeit zuviel Staub aufwirbelt und dadurch einen Rauchmelder in Wallung bringt. Auch wenn sich herausstellt, dass die Anlage nicht vorschriftsmäßig gewartet wurde, wird der Besitzer zur Kasse gebeten.

43 Prozent sind Fehlalarme

Und wie! 700 Euro für die umsonst herbei geeilte Feuerwehr sowie 500 Euro für den Rettungsdienst müssen bei Blindalarmen berappt werden. Immerhin rund 30 000 Euro hat die Stadt dadurch im vergangenen Jahr eingenommen. Denn Fehlmeldungen haben sich zu einer enormen Belastung für die Hilfskräfte entwickelt. Vor allem in Großimmobilien (Krankenhäusern, Altenheimen, Verwaltungsgebäuden) mit ihrem umfangreichen Sicherheitssystem kommt es immer wieder zu Falschalarmierungen. 451 Feuereinsätze verzeichneten die Hagener Brandschützer im Jahre 2009, aber auch 346 Fehleinsätze. Macht 43 Prozent.

Wer die Feuerwehr in guter Absicht ruft, muss den Einsatz nicht bezahlen. Das bekannte Beispiel vom Anwohner, der den Grillrauch auf dem Balkon des Nachbarn für einen Wohnungsbrand hält und Alarm auslöst, bleibt ohne finanzielle Folgen für den Anrufer. Auch jener Autofahrer, der die Hagener Feuerwehr im letzten Jahr per Handy von der A 45 aus zu einem vermeintlichen Brand lotste, musste für die Einsatzkosten nicht geradestehen, obwohl sich das Feuer als vom Regen verzerrtes Licht einer Straßenlaterne entpuppte.

Brandabwehrbewusstsein der Menschen

Dennoch würde Wisotzki den Ratsbeschluss am liebsten gänzlich rückgängig gemacht sehen. Das Brandabwehrbewusstsein der Menschen werde geschwächt, wenn sich in der Bevölkerung der Eindruck festsetze, derjenige, der die Feuerwehr rufe, müsse den Einsatz auch bezahlen: „Das kann ein Hilfeersuchen verzögern”, so Wisotzki. „Die Leute greifen womöglich erstmal zum Eimer Wasser und versuchen, selbst zu löschen.” Dabei es gebe kein Feuer, das nicht Atemgifte freisetze: „CO2 oder andere Gase. Deshalb sollte immer die Feuerwehr gerufen werden, die weiß zu löschen und sich gleichzeitig zu schützen.”