Hagen. Bei der Vergnügungssteuer ändert sich die Gangart in Hagen: Für Tanzveranstaltungen müssen künftig keine Abgaben mehr gezahlt werden

Neben der Sexsteuer verzichtet die Stadt Hagen künftig auch auf die Besteuerung von Tanzveranstaltungen und Diskotheken. Diese Einnahmequelle brachte im Jahr 2015 immerhin noch 50.000 Euro ein, zuletzt allerdings lediglich noch gut 9000 Euro. Bei gerade mal zwei Diskotheken in der Stadt und deutlich weniger Tanzveranstaltungen in der Stadthalle (Ü30-Partys) erscheint der behördliche Aufwand somit unrentabel. Zumal die Stadt nicht über das Personal verfügt, um im Internet weitere Tanzevents mit ganz unterschiedlichen Preismodellen nachzurecherchieren und passgenau zu besteuern. Zudem, so die Stadt, gebe es Abgrenzungsprobleme zu Konzerten: Darf ein Abend mit DJ, der plötzlich scratcht und somit Kunst produziert, überhaupt besteuert werden?

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Zudem wird in Hagen der Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeiten, also Spielautomaten, auf 22 Prozent angehoben. Dabei wird künftig auf eine Unterscheidung zwischen Gaststätten (13 %) und Spielhallen (21 %) verzichtet. Diese Differenzierung war einst eingeführt worden, weil man glaubte, dass das Spielsuchtpotenzial in der Gastronomie geringer sei – diese Einschätzung wird inzwischen als antiquiert angesehen. In Hagen ist diese Abgabe seit 2015 nicht mehr verändert worden. Mit einem Steuersatz von 22 Prozent auf das Einspielergebnis ab der zweiten Jahreshälfte 2024 bewegt sich Hagen im Mittelfeld der NRW-Großstädte.