Hagen. Die Kinder waren zwischen 8 und 11 Jahren alt, als der Bekannte ihrer Mütter sich an ihnen verging. Die Ermittler fanden auch Bilddateien.
Schon seit August vergangenen Jahres sitzt der 44-Jährige in Untersuchungshaft. Nun wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (unter Einbeziehung einer bereits rechtskräftigen Verurteilung durch das Amtsgericht Hagen) sowie zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilt. Eines der betroffenen Kinder war mit seiner Mutter zur Urteilsverkündung erschienen
Welch hohe Güter Opfer- und Täterschutz in Deutschland sind, zeigt die juristische Aufarbeitung dieses Falls. Der Großteil des Prozesses fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil hingegen war öffentlich und macht deutlich, was drei Kindern, die nicht die leiblichen Kinder des Verurteilten, sondern die von jeweiligen Partnerinnen oder Bekannten waren, angetan wurde. Richter Jörg Weber-Schmitz stellte fest: „Der gesunde Weg in die eigene Sexualität wird den Kindern durch die Taten enorm erschwert.“
Kinderpornografische Dateien
Die Festnahme des Verurteilten erfolgte am 9. August 2023. Am Abend dieses Tages hatte es eine Hausdurchsuchung in der Wohnung des Täters im Hagener Norden gegeben. Die Ermittler stellten ein Laptop und ein Smartphone sicher. Darauf fanden die Ermittler 16 Dateien, die Kinder in anzüglichen Posen zeigten. Ein Video zeigte einen schweren sexuellen Missbrauch von Erwachsenen an Kindern.
Der Mann selbst hatte sich, so stellte es das Gericht fest, 25-mal an drei Kindern zwischen 8 und 11 Jahren vergangen. Der Angeklagte hatte die Taten im Wesentlichen eingeräumt, sodass auf die neuerliche Vernehmung der Kinder in der Hauptverhandlung verzichtet werden konnte. Eines der Kinder traf es dabei besonders oft. Der Verurteilte nahm nicht nur sexuelle Handlungen an der zum Tatzeitpunkt Neunjährigen vor, sondern bettete seine Handlungen in Spiele wie Verstecken oder „Monster“ ein, wenn sich das Kind mit seiner Schwester zum Beispiel eine Höhle gebaut hatte. Den Kindern, so das Gericht, war dadurch oft nicht bewusst, was mit ihnen geschah.
Ein Zufall brachte den Kontakt
Das Gericht verhängte nicht nur die genannten Freiheitsstrafen, sondern stellte auch die pädophile Neigung des Täters fest, weswegen er behandelt werden müsse. Eine der betroffenen Mütter hatte die Hochwasserkatastrophe in Hagen nach vielen Jahren mit dem Täter wieder zusammengeführt. Sie hatte einem Nachrichtenportal bereits im Vorfeld des Prozesses erklärt, wie groß die Auswirkungen auf ihr Kind bis heute sind und wie groß das Leid sei, das die Familie ertragen müsse.