Hagen/Schwelm. Weil er die Tochter seiner Ehefrau für kinderpornografische Zwecke missbrauchte, muss ein Ex-Unternehmer jetzt ins Gefängnis.

In Hagen gab es kaum eine Veranstaltung, bei der der Unternehmer nicht anwesend war. Doch seit gut zwei Jahren ist er aus dem öffentlichen Leben verschwunden. Hintergrund sind seine Verstrickungen und Aktivitäten im Bereich der Kinderpornografie. Betroffen war die Tochter der Ehefrau.

Das Jugendschutzgericht Schwelm verurteilte ihn am Dienstagmittag zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Strafrichterin Anna Walther begründete das Strafmaß mit „dem Leid des jungen Mädchens und den gravierenden Ausmaßen, durch die es noch über Jahre beeinträchtigt sein wird.“ Der behandelnde Psychiater geht von einem „mehrjährigen Verlust der Lebensqualität“ aus. Der Angeklagte hatte im Vorfeld des Prozesses angeboten, der Geschädigten 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen zu wollen.

Im Jahr 2021 war der Unternehmer in den besten Jahren noch verheiratet, inzwischen ist er geschieden. Die Tochter seiner damaligen Ehefrau lebte mit im gemeinsamen Haushalt. Wovon außer ihm niemand wusste, war seine versteckte Leidenschaft zu Kindern und jugendlichen Mädchen. In Erotik-Chats tauschte er sich mit einem Pädophilen aus und leitete an diesen das Material weiter, das er heimlich aufgenommen hatte: Mit versteckter Kamera war das Mädchen in der Badewanne, im Bett und auf der Toilette gefilmt worden. Herstellung, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie lautete der Anklagevorwurf, „der vollumfänglich eingeräumt wird“, erklärte der Verteidiger.

Tipp kommt aus den USA

Beim Verschicken der Kinderporno-Bilder war der Unternehmer ins Visier einer amerikanischen Vereinigung geraten, die solche Taten aufdeckt und ihre Erkenntnisse ans Bundeskriminalamt weiterleitet. Daraufhin fand am 10. November 2021 eine Hausdurchsuchung in Herdecke statt. Auf dem iPhone des Angeklagten wurden mehr als 2000 Bilddateien mit kinderpornografischen Inhalten gefunden. Darunter auch schwere sexuelle Missbräuche von Kleinkindern, sowie 745 jugendpornografische Fotos. Die Stieftochter ist auf 70 Bilder- und Videodateien und auf 229 Fotos nackt zu sehen. „Ich hatte eine Sucht, solche Bilder zu sammeln“, erklärt der Angeklagte. Inzwischen hätte er 40 Therapiesitzungen bei einem Psychologen hinter sich, um gegen seine Neigung anzukämpfen. „Als die Sache herauskam in Hagen und Herdecke, ging das natürlich auch namentlich rum“, sagt er. Seine Firma hätte er aufgegeben und lebe inzwischen von Mini-Jobs.

Der Anwalt der Geschädigten, Philippos Botsaris, schilderte dem Gericht in einem sehr emotionalen und eindrucksvollen Plädoyer, die verhängnisvollen Nachwirkungen im Alltag seiner jungen Mandantin, die noch immer andauern. Inzwischen ein Teenager, reagiere sie mit Panikattacken, wenn technische Geräte, insbesondere auch eine Handykamera, auf sie gerichtet würden. Das Vorgespräch in seiner Kanzlei hätte abgebrochen werden müssen, weil sie dabei zusammenbrach. Demnächst werde sie eine stationäre Trauma-Therapie antreten müssen. Nebenklagevertreter Botsaris: „Das Standesamt hat einer Namensänderung zugestimmt, weil sie mit dem Namen des Täters nicht mehr weiterleben konnte.“