Hagen. Die Penthouse-Wohnung im 24. Stock zählt zu den außergewöhnlichsten Wohnungen in Hagen: Sie wird bald zwangsversteigert. Die Hintergründe
Es ist sicherlich nicht übertrieben, zu sagen, dass das Penthouse im Hochhaus an der Pappelstraße eine der außergewöhnlichsten Eigentumswohnungen in Hagen ist, eine absolute Luxus-Wohnung, die sich über die zwei obersten Etagen des Hauses erstreckt und von der aus man einen 360-Grad-Blick über fast die gesamte Stadt genießt. Es soll Anfang Dezember am Amtsgericht zwangsversteigert werden. Verkehrswert: 475.000 Euro.
Die Luxus-Wohnung gehört einem Immobilien-Makler aus Hemer, der über Jahre versucht hat, die Eigentumswohnung zu verkaufen. „Es hat eine Vielzahl an Angeboten für das Penthouse gegeben, die allerdings die Bank nicht akzeptiert hat, da ihnen die gebotenen Kaufpreise zu gering waren. Daher ist nun die Zwangsversteigerung die einzige Lösung, damit ich mich vom Penthouse trennen kann“, sagt der Eigentümer auf Nachfrage der Redaktion.
Unternehmen meldet Insolvenz an
Häufig werden Immobilien zwangsversteigert, weil Schulden vom Eigentümer nicht mehr bedient werden können. Die Firma des Immobilienmanagers hatte in den vergangenen Jahren mehrfach Insolvenz anmelden müssen.
Auf die Frage, inwiefern die Zwangsversteigerung mit der Insolvenz seines Unternehmens zusammenhänge, sagt der Unternehmer: „Mehrere Firmen meiner Unternehmensgruppe mussten 2019/2020 Insolvenz anmelden. Aufgrund persönlicher Bürgschaften sind viele Vermögenswerte von mir verkauft worden. Darunter auch mehrere Immobilien. Allerdings konnte das Penthouse bislang nicht zum gewünschten Preis veräußert werden. Ich hoffe nun, dass sich über die Zwangsversteigerung ein Erwerber findet.“
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Eine Vermietung des Penthouses sei aufgrund der extrem hohen Betriebskosten nicht realisierbar gewesen. „Ich bewohne das Objekt bereits seit geraumer Zeit nicht mehr. Es steht leer und verursacht laufend extrem hohe Kosten“, sagt der Eigentümer mit Blick auf den Termin Anfang Dezember.
Das Amtsgericht erklärt auf Nachfrage nur, dass die Bank die Sicherheit verwehrt habe und „die Grundschuld verwaltet“. Das bedeutet: Bei Baukrediten verwenden Banken eine sogenannte Grundschuld über einen Eintrag ins Grundbuch, als Sicherheit, falls Zahlungen wegbrechen sollten. Es handele sich um eine Versteigerung im Sinne der Zwangsvollstreckung.
Wohnung Anfang des Jahres noch inseriert
Zurück zu dem Penthouse (Bj. ca. 1977) in dem Hochhaus, in dem es eine mehr als 130 Eigentümer große Eigentümergemeinschaft gibt. Diese hatte sich damals auch gegen die Idee des Penthouse-Eigentümers ausgesprochen, die Luxus-Wohnung gewerblich zu vermieten. „Wenn es Vorbehalte gegen eine gewerbliche Vermietung gibt, dann akzeptiere ich das und werde mich dem nicht entgegenstellen“, hatte der Eigentümer 2019 noch gegenüber dieser Zeitung erklärt, als die Redaktion ihn dort besuchte. Im Februar dieses Jahres hatte die Immobilienagentur das Penthouse noch über Facebook inseriert – geforderter Kaufpreis: 425.000 Euro, „sofort bezugsfertig“.
Die Wohnung selbst, die über rund 316 Quadratmeter Wohnfläche verfügt, hat große Panorama-Fenster, eine moderne Küche mit Weitblick, ein Bad mit Jacuzzi und TV-Anlagen, eine Sauna, ein Kaminzimmer sowie mehrere Gast- und Schlafräume und im Obergeschoss ein wuchtiges Schwimmbad mit Blick bis zur Hohensyburg.
Versteigerungstermin Anfang Dezember
Zur Wohnung, so heißt es im Gutachten des Amtsgerichtes, gehörten auch zwei Kfz-Stellplätze, der neue Eigentümer hätte laut Gutachten zudem ein Sondernutzungsrecht an der Dachterrasse. Nach Angaben der Hausverwaltung sei die Fassade inklusive Wärmedämmung im Jahr 2021/22 modernisiert worden. Eine Innenbesichtigung habe nicht stattfinden können. Es handelt sich um eine Eigentumswohnung als Wohnungserbbaurecht (Laufzeit bis zum 10. November 2074, der zuletzt vereinbarte Erbbauzins liege bei 1.142,03 Euro pro Jahr). Zudem bestehe eine Baulast, die vom Ersteher zu übernehmen ist.
Termin der Versteigerung ist am Mittwoch, 6. Dezember, um 9 Uhr im Amtsgericht Hagen (III. Obergeschoss, Saal 363). In der Regel muss mindestens ein gewisser Prozentsatz (rund 50 Prozent) des festgesetzten Verkehrswertes geboten werden, heißt es im Hinweis des Amtsgerichts für Interessenten. Bieter müssten zudem damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 Prozent des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird.