Hagen/Osnabrück. Ermittlungen führen die Polizei nach Hagen: Ein 50-Jähriger soll etliche Drohbriefe an Moscheen und Einrichtungen verschickt haben. Die Details.

Eine Hagener soll im Jahr 2017 sowie im Zeitraum von 2020 bis heute deutschlandweit zahlreiche Droh- und Beleidigungsschreiben an verschiedene öffentliche Einrichtungen in Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen verschickt haben. Im Fokus der polizeilichen Ermittlungen stehen hauptsächlich Briefe an Moscheegemeinden mit rechtsextremen und islamfeindlichen Inhalten. Aber auch andere öffentliche oder christliche Einrichtungen waren von den Drohschreiben betroffen. Insgesamt blicken die Ermittler, so heißt es von der Polizei Osnabrück, auf einen Serie von 41 bekanntgewordenen Taten zurück.

Keine politische Motivation

Die Drohbriefe wiesen fast alle rechtsextremistische Inhalte auf und wurden mit dem Namen einer Familie aus Osnabrück unterzeichnet. Erste polizeiliche Ermittlungen führten schnell zu dem Ergebnis, dass es sich um die missbräuchliche Nutzung des Familiennamens handelte. Vielmehr führten die Spuren die Ermittler nach Hagen.

Nach dem aktuellen Ermittlungsstand handelte der 50 Jahre alte Tatverdächtige allein und es seien keine rechtsradikalen Anhaltspunkte für seine Taten bekannt, auch eine politische Motivation könne bislang ausgeschlossen werden, so die Polizei.

Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück erklären bei einer Pressekonferenz die Hintergründe der zahlreichen Droh- und Beleidigungsschreiben an muslimische Religionsgemeinschaften sowie andere öffentliche oder christliche Einrichtungen.
Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück erklären bei einer Pressekonferenz die Hintergründe der zahlreichen Droh- und Beleidigungsschreiben an muslimische Religionsgemeinschaften sowie andere öffentliche oder christliche Einrichtungen. © dpa | Friso Gentsch

Ermittlungsgruppe holt Täter aus der Anonymität

Zur zentralen Aufarbeitung sämtlicher Ermittlungsverfahren hatten das Fachkommissariat für Staatsschutz von der Polizeiinspektion Osnabrück und die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Bearbeitung der Fälle übernommen. Dafür wurde eine Ermittlungsgruppe, die „EG Briefe“, ins Leben gerufen. Nach umfangreichen Ermittlungen ist es der Osnabrücker Polizei Anfang Oktober gelungen, „den Verfasser der rechtsextremen Drohbriefe aus seiner Anonymität herauszuholen“, teilt die Polizei zu dem Fall mit.

Auswertung der Spuren und Zeugenvernehmungen

Insbesondere nach der Auswertung der Spurenlage und intensiver Vernehmungen der Zeugen sei eine Person immer wieder in den Fokus geraten. Unterstützt durch die „Deutsche Post security“ wurden verstärkt die Postverteilwege in die Ermittlungen mit einbezogen. „So konnte der Tatverdacht gegen den jetzigen 50-jährigen Beschuldigten aus Hagen konkretisiert werden“, teilt die Polizei mit.

In Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwältin wurde ein Durchsuchungsbeschluss angeregt, beantragt und vom Amtsgericht Osnabrück erlassen. Die Umsetzung erfolgte am 5. Oktober durch die zuständige Ermittlungsgruppe. Unterstützt wurden die Beamten von dem Fachkommissariat Forensik. Im Rahmen der Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen konnte umfangreiches, belastendes Beweismaterial sichergestellt werden. „Aber auch Papierschnipsel und Büromaterialien, die typisch für die Taten waren, wurden von den Ermittlern aufgefunden.“

Umfangreiches Geständnis

Der Tatverdächtige ließ sich daraufhin umfänglich zur Sache ein und gestand alle Taten. Die anschließende Vernehmung dauerte fünf Stunden. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung mit Speichelprobe wurde der Mann wieder entlassen. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 50-Jährigen Mann mit Wohnsitz in Hagen. Nach dem aktuellen Ermittlungsstand handelte der Täter allein. Es seien keine rechtsradikalen Anhaltspunkte für seine Taten bekannt, zudem kann eine politische Motivation bislang ausgeschlossen werden, so die Polizei.

Der Täter sei bislang nicht polizeilich in Erscheinung getreten. „Wie bereits vermutet, liegt die eigentliche Motivation des Täters weit in der Vergangenheit. Im Jahr 2016 gab es zwischen dem Täter und einem der Angehörigen der geschädigten Familie aus Osnabrück einen Konflikt im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Beziehung“, erklärt die Polizei. Der Beschuldigte habe damals einen finanziellen Schaden davongetragen. „Es handelt sich somit um eine Beziehungstat in ganz besonderer Weise.“

Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt

Zu diesem Ermittlungserfolg äußert sich die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens wie folgt: „Die unsäglichen Drohschreiben, die mit dem rechtsextremistischen Kürzel NSU 2.0 unterschrieben waren, haben bei den betroffenen Personen, Einrichtungen und Glaubensgemeinschaften in den vergangenen Monaten eine Menge Verunsicherung und Angst geschürt. Zudem sollten die vermeintlichen Verfasser mit den Schreiben ganz gezielt diskreditiert werden. Dieser Spuk ist nun vorbei.“

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt nun gegen den Beschuldigten unter dem Gesichtspunkt der üblen Nachrede und Verleumdung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.