Breckerfeld. Ein 18-Jähriger greift im Liebeskummer zur Flasche. Dann setzt er sich auf sein Motorrad und fährt los. Es kommt zu einem Unfall – mit Folgen:

Der Liebeskummer wirft einen 18-jährigen aus Breckerfeld aus der Bahn. Und das im wahrsten Sinne des Wortes. Am 30. Juni will er sich mit einem Mädchen treffen. Als sie klarmacht, keine Lust auf ihn zu haben, greift der 18-Jährige zu Flasche. Gegen 2.30 Uhr setzt er sich auf sein Motorrad und fährt einfach los. Ein Ziel hat er nicht. Mit mehr als 1,35 Promille gerät er auf der Epscheider Straße in Breckerfeld ins Schlingern, kommt von der Fahrbahn ab. Kurz darauf wirbelt er durch die Luft. Er ist in einen geparkten Transporter gerauscht.

Heftiger Zusammenstoß – Schaden von 9000 Euro

Der 18-Jährige verletzt sich schwer am Bein, ist bis heute in Behandlung. Sein Motorrad ist Totalschaden. Am Transporter entsteht ein Schaden von etwa 9000 Euro. Zu den ohnehin schweren Folgen des Unfalls für den Breckerfelder, kommt ein Strafverfahren im Amtsgericht Schwelm dazu. Dort ist er wegen Trunkenheitsfahrt angeklagt. Sein Verteidiger übernimmt überwiegend das Reden. „Er hatte Liebeskummer. Er hatte ordentlich getrunken, mehr als sonst“, beginnt der Anwalt die Einlassung. Es sei ein heftiger Zusammenstoß gewesen. „Mein Mandant ist ins Straucheln gekommen und dann durch die Gegend geflogen. Er ist durch den Unfall selber erheblich geschädigt worden“, so der Verteidiger weiter.

Gesprächstermine beim Beratungszentrum angeordnet

Die Jugendgerichtshilfe beschreibt den Angeklagten als motivations- und perspektivlos. Der Richter entscheidet sich für die Anwendung von Jugendstrafrecht. In diesem stehe nicht die Bestrafung im Mittelpunkt. Vielmehr gehe es darum, derart auf den Angeklagten einzuwirken, dass weitere Straftaten verhindert würden. Um den Breckerfelder auf den richtigen Weg zu bringen, stellt der Richter das Verfahren gegen den nicht vorbestraften Mann ein und erlegt ihm Gesprächstermine beim evangelischen Beratungszentrum in Ennepetal auf. In der Nacht des Unfalls hatte der Angeklagte seinen Führerschein abgeben müssen. Den bekommt er am Ende der Verhandlung zurück.