Hagen. Wichtige Änderung für Radfahrer in Hagen. Die Hochstraße wird nun in beide Richtungen freigegeben. Was sich ändert und welche Maßnahmen kommen.
Die Einbahnstraße Hochstraße wird zur Erhöhung der Durchlässigkeit entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben. Die Markierungsarbeiten werden vom Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) durchgeführt. Sie sind noch nicht vollständig abgeschlossen, aber bereits weit fortgeschritten.
Die Hochstraße ist für den normalen Verkehr nur in Fahrtrichtung Eilpe nutzbar. Wer in Richtung Stadtmitte unterwegs ist, kann die Frankfurter Straße nutzen. Wer das Rad nutzt, kann nun auch die Hochstraße in diese Richtung nutzen.Entgegen der Fahrtrichtung wird ein Schutzstreifen markiert, welcher dem Radverkehr eine eigene Spur zur Verfügung stellt. In Einmündungsbereichen wird der Radweg durch eine rote Markierung hervorgehoben, um wie am Graf-von-Galen-Ring und in der Rathausstraße auf den Radverkehr hinzuweisen. Aufgeweiteter Radaufstellstreifen erhöht die Sicherheit.
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An der Kreuzung Hochstraße/Bergischer Ring wird ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen wie am Graf-von-Galen-Ring, auf der Körnerstraße oder in der Martinstraße markiert. Die ungefähr fünf Meter tiefe Fläche ist rot abgesetzt und steht ausschließlich dem Radverkehr zur Verfügung. Bei Rotlicht müssen andere Verkehrsmittel an der neu markierten Haltelinie vor der Fläche halten. Bei grünem Licht ist es möglich, über den Schutzstreifen zu fahren. Ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen ermöglicht dem Radverkehr ein sicheres Aufstellen vor dem wartenden Individualverkehr, sodass die Gefahr des toten Winkels beim Abbiegen deutlich geringer ist.
Neue Beschilderung angebracht
Bei Rotlicht ist es für den Radverkehr zulässig, rechts auf dem Schutzstreifen an den bereits an der Haltelinie stehenden Verkehrsmitteln vorbeizufahren, um sich in der gesicherten Zone davor aufzustellen.In der Hochstraße gelten für das Parken neue Regelungen: Die in Fahrtrichtung Eilpe links auf der Straße liegenden Parkstände werden geringfügig angepasst. Aufgeschultertes Parken ist in der Hochstraße für die sichere Verkehrsführung notwendig. Grundsätzlich gilt die vor Ort angebrachte Beschilderung. In Einbahnstraßen ist der Verkehr grundsätzlich nur in eine Fahrtrichtung zulässig. Die Hochstraße bleibt für den Verkehr in Fahrtrichtung Innenstadt gesperrt.
Der Radverkehr wird von dieser Regelung ausgenommen und ist künftig auch gegen die Fahrtrichtung zugelassen. Entgegen der Fahrtrichtung wird ein Schutzstreifen markiert und an Einmündungen farblich abgesetzt. Der Radverkehr in Fahrtrichtung Eilpe erfolgt im Mischverkehr. Das Halten und Parken auf dem Schutzstreifen und das Befahren ist für den motorisierten Verkehr unzulässig. Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt, über den Schutzstreifen zu fahren, etwa beim Erreichen eines Stellplatzes, beim Abbiegen an Kreuzungen oder wenn eine Begegnung von Fahrzeugen mit Überbreite ein Ausweichen auf den Schutzstreifen erzwingt.
Geradeaus auf den Bergischen Ring
Ein Befahren von Schutzstreifen ist nur zulässig, wenn der Radverkehr zu keiner Zeit gefährdet wird. Nach wie vor sollten alle, die am Straßenverkehr teilnehmen, aufeinander Rücksicht nehmen. In der Hochstraße entsteht so eine weitere Trasse für den Radverkehr zwischen Eilpe und der Stadtmitte. Von der in diesem Jahr freigegebenen Fußgängerzone hat der Radverkehr durch eine Fahrradampel die Möglichkeit, rechts auf den Bergischen Ring und links in die Hochstraße abzubiegen. Von dem Radfahrstreifen erfolgt die Führung entsprechend geradeaus auf den Bergischen Ring und anschließend links in die Hochstraße. Auf der linksabbiegenden Spur vom Bergischen Ring in die Hochstraße wurden dieses Jahr bereits Fahrradpiktogramme aufgebracht, um die Führung zu verdeutlichen. Analog dazu erfolgt die Radverkehrsführung in Richtung Innenstadt geradeaus über die Kreuzung Hochstraße/Bergischer Ring und anschließend rechts über die Marienstraße in die Mittelstraße.