Düsseldorf. Das Handwerk in NRW begrüßt die Prämie für neue Handwerksmeisterinnen und -meister. Berufsausbildungen müssten weiter gestärkt werden.

Seit dem 1. Juli können neue Handwerksmeisterinnen und -meister in Nordrhein-Westfalen erstmals eine Prämie in Höhe von 2500 Euro beantragen. Für Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf sowie Präsident der Dachorganisation Handwerk.NRW, ist dies „ein gutes Signal für die Fachkräfteoffensive, die die Landesregierung derzeit angeht“. Die Einführung der Prämie stärke die berufliche Fortbildung im Handwerk.

Entspricht dem Leistungsanspruch des Handwerks

„Sie ermutigt und unterstützt junge Menschen, in ihre Fortbildung zu investieren und den Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit zu gehen. Denn wir brauchen in den kommenden Jahren auch viele Führungskräfte und neuen Unternehmernachwuchs im Handwerk.“ Da die Prämie an den Erfolg in der Meisterprüfung gekoppelt ist, entspreche dies auch dem Leistungsanspruch des Handwerks.

Ehlert betont, wie wichtig es sei, die schulische Bildung und Berufsorientierung zu stärken. „Damit das gelingt, müssen wir die Attraktivität der beruflichen Bildung weiter steigern und ihre Gleichwertigkeit zur akademischen Bildung klar verankern“, führt der Präsident der NRW-Handwerker an.

Die seit einem Jahr amtierende schwarz-grüne Landesregierung in NRW setzt damit ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. Handwerksmeister seien entscheidend für die Zukunft ihrer Zunft, für die Unternehmensnachfolge und -gründung und damit für Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk, sagte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

„Insbesondere vor dem Hintergrund der Energiewende sind wir auf gut ausgebildete Handwerkerinnen und Handwerker zwingend angewiesen.“Für die Meisterprämie sind den Angaben zufolge im aktuellen Haushalt 5,5 Millionen Euro und in den kommenden Jahren jeweils elf Millionen Euro reserviert. Hierdurch könnten pro Jahr mehr als 4000 Meisterinnen und Meister ausgezeichnet werden. Anträge für die Meisterprämie können über die Landes-Gewerbeförderungsstelle des NRW-Handwerks (LGH) gestellt werden.