Hagen. Am Amtsgericht in Hagen kommen wieder Häuser, Wohnungen und Stellplätze unter den Hammer. Die Übersicht zu den Zwangsversteigerungsterminen:
Das Amtsgericht Hagen hat wieder Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser und Grundstücke auf die Liste der Zwangsversteigerungen gesetzt. Die Redaktion gibt einen Überblick zu den nächsten Versteigerungsterminen – und was unter den Hammer kommt:
27. Januar, 9 Uhr: Eigentumswohnung (3-4 Zimmer) mit Kfz-Stellplatz, Buscheystraße 68. Verkehrswert: 80.300 Euro. Es handelt sich um eine Wohnung im Dachgeschoss eines viergeschossigen Wohn- und Geschäftshauses, bestehend aus Wohn-, Schlaf- und zwei Kinderzimmern, Küche, Bad, Flur sowie zwei Kellerräumen und Sondernutzungsrecht an einer Kammer und einem Auto-Stellplatz. Baujahr: 1910. Wohnfläche: 113 Quadratmeter. „Es könnten Erschließungsbeiträge zu zahlen sein; aufgrund eines weiteren früheren Gutachtens werden Baumängel/-schäden angenommen (Feuchtigkeitsschäden und Rissbildung) sowie ein erhöhter Unterhaltungsstau und ein allgemeiner Renovierungsbedarf“, heißt es. (Versteigerungsort: Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42 - 44, I. Obergeschoß, Saal 143).
10. Februar, 11 Uhr: Eigentumswohnung (3-4 Zimmer) und Garage, Buscheystr. 68, Verkehrswert: 131.000 Euro. Es handelt sich laut Amtsgericht um eine vermietete Eigentumswohnung im 3. Obergeschoss des viergeschossigen, unterkellerten Wohn- und Geschäftshauses (Baujahr 1910) mit ausgebautem Dachgeschoss nebst Garage und Kfz-Stellplätzen. Das Objekt besteht aus vier Zimmern, Flur, Küche, Bad, Balkon, Abstellraum und Garage in einer Gesamtgröße von ca. 128 Quadratmetern. Zu dem Objekt gehört das Sondernutzungsrecht an einer Kammer im Hausflur. „Es besteht ein Unterhaltungsstau. Es sind Bauschäden und -mängel vorhanden.“ (Saal 143)
24. Februar, 11 Uhr: Kfz-Stellplatz, Garagen, Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus, zwei angebaute Reihenhäuser, massive Scheune, Wagenremise mit Wohnung im Bereich Sauerlandstr./Haarstrangweg/ Berchumer Str. (65, 67, 65 a 65 b). Verkehrswert: 949.979 Euro. Bei dem Objekt Berchumer Str. 65 handelt es sich um ein altes Einfamilienhaus (1749) als denkmalgeschütztes zweigeschossiges Fachwerkhaus, welches in seinem historischen Zustand größtenteils erhalten ist. Es ist in der Denkmalliste der Stadt eingetragen. Aufgrund des Denkmalschutzes ist der Eigentümer verpflichtet, das Gebäude auf Dauer zu erhalten. Bauliche Veränderungen können nur mit Genehmigung und unter Auflagen erfolgen. Das Gebäude muss umfangreich umgebaut/saniert werden.
Bei den Objekten Berchumer Str. 65a und 65b handelt es sich um ehemalige Stallgebäude, die zwischen 1991 und 1994 zu jeweils einer Wohnung in Form eines Reihenmittelhauses (Nr. 65a) bzw. Reihenendhauses (Nr. 65b) angebaut wurden. Bei dem Objekt Berchumer Str. 67 handelt es sich um die ehemalige Wagenremise mit einer neu eingerichteten Wohnung (1916, Wiederaufbau 1952). Im Dachgeschoss finden sich weitere Wohnungen. Es sind vier Großgaragen und eine weitere Garage vorhanden. Zum Gesamtobjekt gehört eine Ausgleichsfläche von 1100 Quadratmetern, für die eine bauliche Nutzung ausgeschlossen ist. Einsichten in das Wertgutachten können beim Amtsgericht erfolgen (Saal 143).
1. März, 9 Uhr: unbebautes Grundstück, Garage, Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer), Pappelstr. 61. Verkehrswert: 270.300 Euro. Versteigert wird ein Hausgarten, der als Gartenfläche im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung nutzbar ist sowie die Eigentumswohnung mit Garage im Erdgeschoss einer Wohnungsanlage mit drei Einheiten (2 Wohnungen, 1 Teileigentum), Baujahr 1978, circa 114 Quadratmeter. Die Wohnung verfügt über: Diele, Gäste-WC, Kinderzimmer, Flur, Bad, ein weiteres Kinderzimmer, einen weiteren Flur, Abstellkammer, Schlafzimmer, Küche, eine weitere Abstellkammer, Balkon, Wohn- und Esszimmer sowie Terrasse. Es sind Baumängel/-schäden sowie Baulasten vorhanden. Die Nutzung entspricht nicht der Grundbucheintragung; hier wären Rückbauten vorzunehmen (III. Obergeschoß, Saal 363).
10. März, 9 Uhr:Zweifamilienhaus, Alter Teichweg 18, in Berchum. Verkehrswert: 237.000 Euro. Es handelt sich um ein massives frei stehendes Zweifamilienhaus; Fertigstellung ca. 1968; Bruttogrundfläche Untergeschoss: 107,54 Quadratmeter, Erd- und Dachgeschoss: je 116,55 Quadratmeter, insgesamt rund 341 Quadratmeter. Es gibt einen Instandhaltungsrückstau; es fallen noch Erschließungsbeiträge an. (I. Obergeschoß, Saal 143)
10. März, 11 Uhr:Einfamilienhaus, Dorfstr. 10. Teilunterkellertes eingeschossiges Einfamilienhaus mit Anbau in Garenfeld. Das Dachgeschoss ist einfach ausgebaut und hat eine für Aufenthaltsräume zu geringe Deckenhöhe. Wohn-/ Nutzfläche: 87 Quadratmeter. Der Kellerbereich ist wegen der geringen Deckenhöhe, der alten Wände und Böden sowie starker Feuchtigkeit nahezu nicht nutzbar. Es besteht ein umfangreicher Unterhaltungsstau. Das Baujahr ist unbekannt. Für das Grundstück sind noch Erschließungsbeiträge in derzeit nicht bekannter Höhe zu zahlen (Saal 143).
17. März, 9 Uhr: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Augustastr. 13. Verkehrswert: 98.800 Euro. Die Wohnung im Haus Augustastr. 13, 4. Obergeschoss, besteht aus Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, Küche, Bad, Flur und Abstellraum. Wohnfläche: 82,95 Quadratmeter (1928), es wurden Modernisierungen durchgeführt; durchschnittlicher baulicher Zustand, es besteht ein Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf (Saal 143).
22. März, 9 Uhr: unbebautes Grundstück, Garage, Dreifamilienhaus in der Natorpstr. 44, Verkehrswert: 475.180 Euro. Es handelt sich um ein eingeschossiges, unterkellertes Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss und unterkellerter Doppelgarage, welches aus drei Wohneinheiten (EG ca. 116 Quadratmeter; DG rechts ca. 50 Quadratmeter, DG links ca. 36 Quadratmeter) und teilweise wohnraumähnlich ausgebauten Räumen im Keller-/Untergeschoss (ca. 92 Quadratmeter) besteht. Baujahr: ca. 1981. Nach Auffassung des Sachverständigen ist die Folgenutzung eher als Zweifamilienhaus zu sehen. Es sind noch Erschließungsbeiträge in unbekannter Höhe zu zahlen. Trotz einer Eintragung im Altlastenverdachtsflächenkataster (ehemaliger Steinbruch, der nach Stilllegung verfüllt wurde) besteht bei unveränderter Nutzung keine akute Gesundheitsgefährdung; bei einem Antrag auf Neubebauung werden durch die Umweltbehörde jedoch Untersuchungen gefordert. Das Objekt liegt über zwei erloschenen Bergwerksfeldern; im Bereich der Grundstücke ist jedoch kein Bergbau dokumentiert. Es besteht ein Modernisierungs-/Unterhaltungsstau. (III. Obergeschoß, Saal 363).