Hagen. Dezember-Entlastung und Gaspreisbremse - was bringen diese Maßnahmen für die Kunden konkret? Wir liefern ein paar Rechenbeispiele.

Pünktlich zum Fest, können die 30.000 Hagener Gaskunden mit einem Lächeln im Gesicht noch einmal durchatmen und ihre Dezember-Abrechnung genießen. Denn vor den schmerzlichen Erhöhungen, die durch die rasante Preisentwicklung im Jahr 2023 nicht ausbleiben werden, hat der Gesetzgeber den Menschen eine finanzielle Atempause beschert: Die Entlastung entsteht, indem in diesem Monat der turnusmäßige Abschlag gar nicht erst eingezogen wird beziehungsweise die monatliche Überweisung ausbleiben darf. Allerdings ist dies noch nicht das letzte finanzielle Wort für den Dezember, denn eine individuelle, auf den jeweiligen Einzelfall sich beziehende Abrechnung folgt erst in den nächsten Wochen. Es macht also keinen Sinn, zum Jahresfinale schamlos durchzuheizen.

Die Berliner Regelung (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz) unterscheidet nämlich zwischen einer vorläufigen und einer endgültigen Entlastung. Die vorläufige Variante, die alle Gaskunden zurzeit auf ihren Kontoauszügen genießen können, ist letztlich als unkomplizierte, unbürokratische Schnellvariante gedacht, die auch von den Energieversorgern zeitnah und ohne immensen Aufwand umgesetzt werden kann. Der Dezember-Abschlag ist jedoch nicht der relevante, endgültige Betrag, um den der Kunde entlastet wird. „Die finale Summe berechnet sich nach einer exakt definierten Formel, so dass denkbare Ungleichbehandlungen – beispielsweise durch unterschiedlich großzügig gestaltete Abschläge – präzise ausgeglichen werden“, erläutert Christopher Kuppig, Teamleiter Vertrieb bei der Mark-E.

Formel zur Berechnung

Konkret – der endgültige Entlastungsbetrag errechnet sich nach folgendem Schlüssel: Jahresverbrauchsprognose aus dem Monat September x Arbeitspreis Dezember geteilt durch 12. Hinzu kommt noch der Grundpreis aus Dezember geteilt durch 12. Diese Summe umfasst also in etwa ein Zwölftel der Jahresrechnung 2022. Hier das Fallbeispiel einer Familie mit Eigenheim mit einem Gas-Jahresverbrauch von 18.000 kWh, den die Stadtredaktion in enger Abstimmung mit dem heimischen Energieversorger Mark-E entwickelt hat:

Ein Rechenbeispiel: So berechnet sich die Dezember-Entlastung.
Ein Rechenbeispiel: So berechnet sich die Dezember-Entlastung. © Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Unsere Familie müsste für 2022 bei einem für das gesamte Jahr angenommenen Dezember-Grundpreis (Jahresschnitt) von 96,30 Euro sowie einem Arbeitspreis von 12 Cent/kWh (entspricht dem Level Gaspreisbremse) demnach 2256,30 Euro aufbringen. Tatsächlich hat die Beispielfamilie jedoch elf Abschlagszahlungen (ohne Dezember-Entlastung) à 190 Euro geleistet, so dass sie bislang 2090,00 Euro an ihren Versorger überwiesen hat.

Der tatsächliche Entlastungsbetrag, der letztlich vom Staat für den Dezember übernommen wird, beträgt jedoch lediglich 169,88 Euro und wird nach der folgenden Formel berechnet: Grundpreis geteilt durch 12 Monate plus Jahresverbrauchsprognose mal Echtpreis geteilt durch 12 Monate. In unserem Fallbeispiels bedeutet dies mit Blick auf den Grundpreis: 96,30 Euro : 12 = 8,03 Euro. Hinzu kommen dann noch 18.000 kWh x 0,1079 Euro : 12 = 161,85 Euro. Daraus ergibt sich eine Summe von 169,88 Euro, die letztlich vom Staat als Dezember-Entlastungsbetrag getragen wird. Da jedoch die Gesamtjahresforderung des Energieversorgers (Grundpreis plus Verbrauch) bei 2256,30 Euro liegt, sich jedoch die Abschläge des Kunden plus des Dezember-Entlastungsbetrages des Staates in Summe sogar auf 2259,88 Euro aufaddieren, entsteht für den Kunden für das Jahr 2022 demnach ein kleines Guthaben von 3,58 Euro.

Regelung für Fernwärme

Für Fernwärme funktioniert der Mechanismus nach Angaben von Mark-E noch einmal ein wenig anders: Hier gibt es keinen vorläufigen Entlastungsbetrag, sondern der Kunde bekommt einmalig einen Betrag in Höhe des September-Abschlags + 20 Prozent erstattet. Beim heimischen Versorger Mark-E wird derzeit an der Umsetzung gearbeitet, sodass allen Fernwärmekunden in Hagen noch im Dezember der endgültige Entlastungsbetrag gutgeschrieben werden kann.

Wie sich die Preise im kommenden Jahr gestalten, ist angesichts des gerade erst abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens rund um die Preisbremse noch offen. Hier liefert das Bundeswirtschaftsministerium über einige Rechenbeispiele ein wenig Orientierung:

Eine vierköpfige Familie mit einer 100-Quadratmeter-Wohnung hat beispielsweise einen Gasverbrauch von 15.000 kWh im Jahr, also 1250 kWh im Monat. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 Cent/kWh, also 100 Euro im Monat. Ihr neuer Gaspreis liegt bei 22 Cent/kWh (der aktuelle Grundversorgungstarif der Mark-E liegt zurzeit für die Hagener Gaskunden bei 16,56 Cent/kWh). Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie aus dem Fallbeispiel somit 275 Euro pro Monat zahlen – also 175 Euro mehr als bisher. Mit der Gaspreisbremse muss sie jedoch monatlich lediglich 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch aufbringen. Denn für 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie gedeckelte 12 Cent/kWh, nur für 20 Prozent zahlt sie tatsächlich 22 Cent/kWh. Auch hier gilt natürlich, dass die exakte, finale Summe sich erst zum Jahresende anhand der tatsächlichen Verbrauchszahlen berechnen lässt.

Für Fragen steht bei Mark-E ein Privatenkunden-Service zur Verfügung, der montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr telefonisch zu erreichen ist unter 0800/1231000. Weitere Informationen finden sich im Internet unter https://www.mark-e.de/entlastungspakete/ Über diesen Kontakt ist Mark-E auch per E-Mail für Auskünfte zu erreichen.