Hagen. Kleine Kompensation für die Corona-Belastungen der Stadt Hagen: Aus dem NRW-Topf fließen 5,1 Millionen Euro an die Volme.
Millionen-Hilfe für Hagen: Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten vom Land zusätzliche 500 Millionen Euro, um die direkten und indirekten Folgen zur Bewältigung der Corona-Krise zu finanzieren. Die Stadt Hagen erhält dabei insgesamt 5.131.847,34 Euro. Das hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die Auszahlung der Finanzmittel erfolgt unmittelbar am heutigen 16. Dezember.
Die für Hagen zuständige Landtagsabgeordnete aus Witten und Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag NRW, Verena Schäffer, zeigt sich sichtlich erfreut über diese zusätzlichen Mittel: „Das Geld kann gut gebraucht werden in Hagen. Auch heute noch sorgt die Corona-Pandemie bei den Kommunen für zusätzliche Belastungen. Mit den zusätzlichen 5,1 Millionen Euro wird die Stadt Hagen finanziell entlastet. Die Landesregierung, die Grüne Fraktion und ich als Fraktionsvorsitzende stehen an der Seite unserer Kommunen.“
Gleichmäßige Verteilung nach Einwohnerzahl
Anders als im Jahr 2020, in dem die finanzielle Belastung der Kommunen infolge der Corona-Pandemie maßgeblich durch das Wegbrechen der gemeindlichen Steuereinnahmen geprägt gewesen ist, kann mittlerweile von einer relativ gleichmäßigen, bevölkerungsproportionalen Verteilung der Corona-bedingten Belastungen ausgegangen werden. Aus diesem Grund werden die Mittel den Kommunen ohne Antrag auf Grundlage der Einwohnerrelationen zum Stichtag 30. Juni 2022 über einen Kompensationserlass in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses aus Gründen der Billigkeit gewährt. Die Mittel werden aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Der Zuschuss beläuft sich für die 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden auf rund 27,15 Euro je Einwohner.
„Dass die Geldmittel gerecht, verwaltungsarm und vor allem effizient ausgezahlt werden, ist wichtig“, so Verena Schäffer. „Kommunen mit geringer Einwohnerzahl kann die Effektivität einer ausschließlich auf Grundlage der Einwohnerrelation gewährten Zuweisung durch bestehende Fixkosten, beispielsweise durch neu eingestelltes Personal, unzureichend sein. Um dies zu vermeiden, erhalten alle Kommunen mindestens 300.000 Euro”, erklärt die Fraktionsvorsitzende der Grünen.