Hagen. Mehrere Mitarbeiter wurden in Hagen einfach einer neuen Abteilung zugelost – der Fall beschäftigt jetzt das Arbeitsgericht.
So viel Unverständnis zeigt Richterin Nicole Becker nur ganz selten: „Wir haben es hier doch mit einer Behörde zu tun. Der Sachverhalt erstaunt mich.“ Das Jobcenter Hagen wollte es einfach mal dem Zufall überlassen und hat mehrere interne Versetzungen einfach ausgelost. Die eigenwillige Aktion kam nicht bei allen Mitarbeitern gut an – und sorgt jetzt auch im Arbeitsgericht für Kopfschütteln.
Am Berliner Platz, besser bekannt als Bahnhofsvorplatz, hat das Jobcenter Hagen seinen Hauptsitz. Insgesamt 364 Angestellte zählt die Arbeitsverwaltung auf sechs Etagen. „Unsere Mitarbeiter sind aufgeteilt in über 20 Teams“, erläutert Panagiota Giouroukaki, die Sprecherin der Behörde.
Sieben Teams davon seien allein für Geldleistungen zuständig, neun Teams für die Integration in den Arbeitsmarkt. Zum 1. März wurde jedoch ein 15-köpfiges Team im Jobcenter aufgelöst. Diese Mitarbeiter sollten dann den restlichen Teams im Jobcenter zugewiesen werden.
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Arbeitsgericht in Hagen: Mitarbeiter per Lotterieverfahren zugewiesen
Wohin die Versetzung erfolgen sollte, das durften sich die Betroffenen zunächst selbst aussuchen: Entweder mit einem Erstwunsch und, falls der nicht in Erfüllung gehen sollte, mit einem Zweitwunsch. Klingt gut. Pech nur für diejenigen Mitarbeiter, die mit beiden Wünschen nicht zum Zuge kamen und auch keinen Drittwunsch geäußert hatten: Sie wurden einfach im Lotterieverfahren und mit Fortunas Hilfe für eines der noch verbliebenen unpopulären Teams ausgelost.
So wie die 52-jährige Klägerin, die seit 1988 in der Behörde tätig ist und dort ihrer Qualifikation entsprechend als Fallmanagerin eingesetzt war, bis sie durch die Auslosung zur Stellenvermittlerin werden musste. Und die sich nun mit einer Klage gerichtlich dagegen wehrt (Az. 4 Ca 152/22).
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Richterin Becker staunte jedenfalls nicht schlecht, als sie jetzt im Gütetermin davon erfuhr, wie lässig-unbedarft im Hagener Jobcenter das Personalkarussell gedreht wird. Denn, so gibt es Paragraf 106 der Gewerbeordnung vor, müssen Weisungen des Arbeitgebers im Falle einer Versetzung dem so genannten „billigem Ermessen“ entsprechen.
Das bedeutet: Die Qualifikation, das Alter oder etwaige Unterhaltsverpflichtungen des Mitarbeiters wären die richtigen Auswahlkriterien gewesen und hätten bei der Versetzung berücksichtigt werden müssen. „Eine Auslosung“, so Richterin Nicole Becker kopfschüttelnd, „hat jedenfalls nichts mit billigem Ermessen zu tun. Ich kann mich nur wundern, dass man das in einer Behörde nicht weiß.“
Jobcenter Hagen soll Mitarbeiterin nun adäquate Stelle zuweisen
Das Jobcenter Hagen hat sich nunmehr durch einen Widerrufsvergleich verpflichtet, der Klägerin innerhalb der nächsten drei Wochen eine adäquate Stelle als Fallmanagerin zuzuweisen. Jobcenter-Leiter Holger Schmitz ist dennoch überzeugt, alles richtig gemacht zu haben: „Mir ist bei der Umorganisation eine hohe Akzeptanz der Mitarbeitenden besonders wichtig gewesen. Dies ist uns bei zwölf Personen gelungen, bei drei Personen nicht. Man kann nicht alle zufrieden stellen.“