Hagen. Viele Kindergärten in Hagen sehen sich weiterhin mit Corona-Infektionen konfrontiert. Eltern testen ihre Kinder auf freiwilliger Basis.

In den 105 Hagener Kindergärten ist das Corona-Virus nach wie vor ein bestimmendes Thema. Derzeit sind nur zwei Tageseinrichtungen in Hagen coronabedingt geschlossen, der von den Johannitern betriebene Römers Hof in Haspe und die städtische Kita in der Haßleyer Straße. Darüber hinaus gibt es laut Auskunft der Stadt Hagen in acht Einrichtungen Notgruppen.

Mit der Entwicklung der Pandemie haben sich auch die gesetzlichen Vorgaben für die Kindertageseinrichtungen verändert. Waren zu Beginn der Erkrankungswelle vor mittlerweile zwei Jahren die Kindergärten bis auf einen Notbetrieb geschlossen, gab es im weiteren Pandemieverlauf verschiedene Hygienekonzepte. Diese waren in Hagen teils deutlich strenger als die Vorgaben, die das Land NRW per Erlass beschlossen hatte.

Mittlerweile gilt der Regelbetrieb

Zeitweise gab es in den Kitas getrennte Settings. Das bedeutet, dass die Gruppen (sowohl Kinder als auch das Personal) streng voneinander getrennt wurden. Darüber hinaus galt zeitweise ein generelles Betretungsverbot und später ein Betretungsverbot für nicht immunisierte Personen.

War ein Kind (oder eine Erzieherin) innerhalb der Gruppe infiziert, wurde eine Reihentestung angeordnet, die Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt. „So konnte eine weitere Ausbreitung außerhalb der Gruppe in der Regel verhindert werden“, berichtet Franziska Michels von der Stadtverwaltung in Hagen.

Mit dem derzeit geltenden Erlass des Landes gilt in den Kitas der Regelbetrieb. Die Erlasslage macht keine getrennten Settings möglich. Die Einrichtungen halten sich an ihr Hygienekonzept und es gilt die 2G-Regel für erwachsene Besucher. Die Eltern sind angehalten, ihre Kinder dreimal wöchentlich zu Hause zu testen, dies geschieht allerdings auf freiwilliger Basis. Tritt innerhalb einer Gruppe eine Infektion auf, sind die Eltern verpflichtet, ihre Kinder in den darauffolgenden zehn Tagen viermal zu testen.

In diesen Fällen werden Kitas geschlossen

Wenn in einem Kindergarten mehrere Mitarbeiter erkranken, so dass die Einrichtung den gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel (z.B. Aufsichts- und Betreuungspflicht) nicht weiter gewährleisten kann, muss das Angebot reduziert werden. Stehen noch genügend Mitarbeiter zur Verfügung stehen, werden Notgruppen angeboten. „Je nach Situation können dann beispielsweise Kinder mit zwei berufstätigen Elternteilen an der Notbetreuung teilnehmen“, so Michels.

Wenn auch für die Notgruppen nicht genügend Personal zur Verfügung steht, muss die Einrichtung schließen.

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Alternativ können auch aufgrund einer Empfehlung des Gesundheitsamtes Hagen Kindergärten geschlossen werden. Hier orientiert sich die Behörde an folgender Richtschnur: Wenn drei Personen aus einer Gruppe bzw. gruppenübergreifend fünf Personen positiv auf Corona getestet worden sind, sollte die Gruppe bzw. die Einrichtung geschlossen werden.