Hagen. Unfassbar: Eine Frau soll von ihrem Ehemann in Boele dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sein. Sie flüchtete zu Angehörigen.

Unfassbar: Eine Frau soll von ihrem Ehemann in Boele dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sein. Sie musste aus ihrer Wohnung flüchten, konnte jedoch die Polizei um Hilfe rufen.

Die Polizei in Hagen musste in der Nacht zum Samstag mal wieder wegen eines Falls häuslicher Gewalt ausrücken. Es war 2 Uhr in der Nacht, als eine Hagenerin sich telefonisch auf der Wache meldete und angab, sie sei zum Opfer ihres gewalttätigen Ehemannes (33) geworden. Er habe sie aufgrund von Trennungsstreitigkeiten nicht nur dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen, sondern auch noch versucht sie zu würgen.

Mann kletterte über den Balkon

Wie die Frau berichtete, sei der Mann zuvor über einen Balkon geklettert und auf diese Weise in ihre Wohnung gelangt. Auch in der Vergangenheit sei er ihr gegenüber gewalttätig geworden.

Beim Eintreffen der Polizei hatte die Frau sichtbare, leichte Verletzungen. Sie war zu Familienangehörigen geflüchtet.

Stattdessen trafen die Polizisten in ihrer Wohnung auf den seit einiger Zeit von ihr getrennt lebenden Gatten. Er gebärdete sich aggressiv, war augenscheinlich stark alkoholisiert und wollte die Polizisten nicht hereinlassen. Er ließ sich nicht beruhigen, drohte damit, den Beamten eine Kopfnuss zu geben und rief immer wieder, dass sie verschwinden sollten.

Zur Dokumentation eine Bodycam eingesetzt

Doch das nützte ihm nichts. Beim Anlegen der Handschellen wehrte er sich zwar weiterhin mit aller Kraft, doch konnten ihn die Beamten schließlich zur Verhinderung von weiteren Straftaten überwältigen und ins Gewahrsam sperren. Dort blieb er bis sechs Uhr am Samstagmorgen, dann wurde er wieder in die Freiheit entlassen.

Die Polizisten hatten eine Bodycam zur Dokumentation des Widerstands eingeschaltet. Die Aufzeichnungen können bei einer späteren Gerichtsverhandlung als wichtiges Beweismittel dienen.

Der 33-Jährige erhielt ein zehntägiges Rückkehrverbot für die Wohnung seiner Frau sowie eine Anzeige wegen des Widerstands, einfacher Körperverletzung, Bedrohung sowie Beleidigung.