Hagen. In Hagen gibt es in der Silvesternacht keine Böllerverbotszonen. Man darf es überall krachen lassen – allerdings nur mit alten Böllern.

Bund und Länder haben sich bekanntlich wie bereits im vergangenen Jahr auf ein Verkaufsverbot für Feuerwerk geeinigt. Die Landesregierung in Düsseldorf möchte zudem jegliche Verwendung von Pyrotechnik auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen unterbinden, hat jedoch den Städten und Gemeinden überlassen, die entsprechenden Plätze und Straßen zu bestimmen.

Mit der Folge, dass man es in Hagen überall krachen lassen darf, denn wie manch andere Kommune auch hat die Stadt Hagen keine Böllerverbotszonen ausgewiesen. „Das hätte keinen Sinn gemacht, weil wir nicht solche Hotspots wie zum Beispiel die Kölner mit ihrer Domplatte haben“, erläutert Thomas Lichtenberg, Leiter des Ordnungsamtes in Hagen. Würde man beispielsweise die Kampstraße zur Böllerverbotszone deklarieren, die benachbarte Hochstraße aber nicht, dann würde sich der Ort des Feuerwerks lediglich verschieben.

Ordnungsamt kontrolliert Einhaltung der Regeln

Allerdings darf wegen des Verkaufsverbots nur altes Feuerwerk abgeschossen werden. Zudem sind Gruppenansammlungen auf maximal zehn Personen beschränkt, eine größere Anzahl von Menschen käme einem Verstoß gegen die geltende Coronaschutzverordnung gleich. Das Ordnungsamt werde in der Silvesternacht im Stadtgebiet patrouillieren und die Einhaltung der Regeln überwachen, so Lichtenberg.

Die Feuerwerksbeschränkungen dienen übrigens nicht nur der Corona-Eindämmung: Vielmehr sollen dadurch Verletzungen vermieden werden, um die wegen der Pandemie ohnehin stark in Anspruch genommenen Kliniken nicht noch stärker zu belasten.

Strenge Vorschriften auch für private Partys

Clubs und Diskotheken sind seit Anfang Dezember wieder geschlossen. Private Tanz- und Diskopartys und ähnliches sind derzeit ebenfalls untersagt. Die Landesregierung hat auch Silvesterbälle verboten – sowohl in der Gastronomie als auch von anderen gewerbsmäßigen Veranstaltern. Sämtliche Feste, bei denen „das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist“, sind verboten.

Gefeiert werden darf also wieder nur im privaten Rahmen. Auch dafür gelten allerdings strengere Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte im Innen- und Außenbereich auch von Geimpften und Genesenen sind seit dem 28. Dezember nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden dabei nicht mit berücksichtigt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen neben dem eigenen Haushalt nur noch zwei Personen eines weiteren Haushalts teilnehmen.