Hagen. Geimpft, getestet, genesen: Die Einhaltung der 3G-Regeln muss auf dem Weihnachtsmarkt in Hagen kontrolliert werden. Die Hintergründe.

Geimpft, getestet, genesen – das gilt auch für den Hagener Weihnachtsmarkt. So sieht es die aktuelle Coronaschutzverordnung vor. Demnach dürfen Veranstaltungen im Freien mit gleichzeitig mehr als 2500 Besuchern nur noch von immunisierten oder getesteten Personen besucht werden.

Und das muss kontrolliert werden: „Es muss grundsätzlich eine Kontrolle des 3-G-Nachweises erfolgen. Die Kontrollen können durch eingesetzte Ordnungsdienste und nicht nur durch die Ordnungsbehörden erfolgen“, sagt Axel Birkenkämper, Sprecher vom NRW-Gesundheitsministerium auf Anfrage.

So ist es auch in Hagen vorgesehen: „Das Ordnungsamt wird den Weihnachtsmarkt wie in jedem Jahr begleiten und ebenfalls Kontrollen durchführen sowie den Veranstalter bei dessen Kontrollen unterstützen“, sagt Stadt-Sprecherin Clara Treude.

Hagener Weihnachtsmarkt: Kontrollen an den Ständen

Die Schausteller arbeiten ohnehin eng mit der Stadt Hagen zusammen: „Wir haben schon mehrere Veranstaltungen unter Coronabedingungen durchgeführt und sind mittlerweile sehr erprobt“, sagt Dirk Wagner, Organisator des Weihnachtsmarktes, optimistisch. Stand jetzt sei der Plan, dass an den Eingängen zu den Ausschank- oder Gastrobetrieben die Impf-, Genesenen-, oder Testnachweise von Mitarbeitern kontrolliert werden. „Daneben gilt auch in allen Innenräumen die Maskenpflicht außerhalb fester Sitz- und Stehplätze“, betont Treude. Auch auf dem Freigelände werde kontrolliert – allerdings werden hier die Kontrollen stichprobenartig stattfinden, so Wagner.

Das Weihnachtsmarkt-Gelände in der Innenstadt von Hagen einzuzäunen käme kaum in Frage. Viel zu groß. Viel zu viele Zuwegungen. „Eine Verlegung ist aus unserer Sicht aber nicht notwendig. Unter diesen Bedingungen planen wir den Markt in der Innenstadt“, sagt der Organisator. Sobald keine Zugangskontrolle erfolgen kann, müssen die Verantwortlichen auf die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises hinweisen – beispielsweise über Plakate –, heißt es im Leitfaden vom Land.

„Die Auflagen sind aus unserer Sicht aber gerechtfertigt, um für alle die größtmögliche Sicherheit zu bieten“, so Wagner weiter. Die weiteren Entwicklungen – und ob am Konzept noch nachjustiert werden muss – müsse man nun abwarten.

Weihnachtsmarkt in Hagen: Bei Verstößen drohen Strafen

Übrigens: Bei Verstößen – also der Besuch des Weihnachtsmarktes ohne entsprechenden Nachweis – drohen Strafen. „Das Bußgeld beträgt hier 250 Euro zzgl. Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 Euro. Daneben droht den Personen ein Verweis von der Veranstaltungsfläche, der entweder durch den Veranstalter im Rahmen seines Hausrechtes ausgesprochen oder durch das Ordnungsamt als Platzverweis durchgesetzt werden kann“, so Treude.