Hagen. Wer ein Restaurant, eine Kneipe oder Bar betritt, muss genesen, geimpft oder getestet sein. Das Ordnungsamt Hagen verschärft seine Kontrollen.
Das Ordnungsamt der Stadt Hagen plant, die Einhaltung der 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) in der Innengastronomie von Donnerstag, 7. Oktober, bis Donnerstag, 14. Oktober, bei Schwerpunktkontrollen zu überprüfen.
In der Innengastronomie dürfen sich nur Gäste aufhalten, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Verlangt wird ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Außerhalb der Schulferien sind Schüler bis einschließlich 15 Jahre von der Pflicht ausgenommen, da sie im Rahmen der verbindlichen Schultestungen regelmäßig getestet werden.
Bei Verstößen droht hohes Bußgeld
Bei Verstößen droht dem Betreiber ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, wenn dieser die 3G-Nachweise der Gäste nicht überprüft. Für Gäste, die weder vollständig geimpft, genesen noch getestet sind, wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro fällig.
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Seit Freitag, 1. Oktober, gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung. Neben Lockerungen im Bereich der Maskenpflicht sowie für Großveranstaltungen ergeben sich aus der neuen Verordnung auch Änderungen für Gastronomiebetriebe. So gilt im Innenraum unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstandes beziehungsweise dem Vorhandensein einer baulichen Trennung an festen Steh- oder Sitzplätzen keine Maskenpflicht mehr.
Kontrollen im Einzelhandel: Neun Verstöße
Zuletzt hatte das Ordnungsamt Hagen auch die Kontrollen im Einzelhandel angezogen. So wurden in der Woche vom 20. bis 27. September neun Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz geahndet. Im Fokus der Kontrollen standen unterschiedliche Einzelhandelsgeschäfte wie Kioske, Supermärkte und Tankstellen.
Bei diesen Kontrollen wurden insgesamt 22 Betriebe in Hagen überprüft. In 13 Geschäften wurde kein Verstoß festgestellt. Siebenmal wurden dem Testkäufer jedoch Zigaretten ausgehändigt, in zwei Fällen wurden ihm sogar hochprozentige, alkoholhaltige Getränke verkauft.