Hagen. Der Anteil der Briefwähler nimmt immer stärker zu: Bisher sind im Briefwahlbüro der Stadt Hagen rund 40.900 Briefwahlanträge eingegangen.

Bis zur Bundestagswahl am Sonntag sind es nur noch wenige Tage. Bisher sind im Briefwahlbüro der Stadt Hagen rund 40.900 Briefwahlanträge eingegangen. Insgesamt sind rund 128.000 Hagener wahlberechtigt.

Bis Freitag, 24. September, um 18 Uhr haben die wahlberechtigten Bürger in Hagen noch die Möglichkeit, Anträge auf Briefwahl zu stellen. Die Anträge können bei der Stadt Hagen schriftlich, unter E-Mail briefwahl@stadt-hagen.de, elektronisch als Web-Wahlschein auf www.hagen.de beziehungsweise über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder mündlich, jedoch nicht telefonisch, gestellt werden.

Fragen rund um die Briefwahl beantwortet das Briefwahlbüro unter Telefon 02331/207-5993.

Stimmzettel muss rechtzeitig vorliegen

Die Briefwahl vor Ort in den Servicestellen der Bürgerämter ist nach vorheriger Terminbuchung im Rathaus an der Volme, Rathausstraße 13, Raum A.201, in der Stadtteilbücherei Haspe, Kölner Straße 1, und der Stadtteilbücherei Hohenlimburg, Stennertstraße 6-8, möglich. Die notwendige Terminbuchung erfolgt unter https://terminvergabe.hagen.de/. Dort wählen Interessierte zunächst den Punkt „Auswahl der Funktionseinheit“, klicken dann auf „Briefwahl“ und können an einem der vorgesehenen Standorte einen Termin buchen. Alternativ können Bürger auch unter Telefon 02331/207-3481 einen Termin vereinbaren.

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Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle senden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Alternativ kann der Wahlschein auch in den Außenbriefkästen der Stadtverwaltung eingeworfen werden. Wahlunterlagen, die nach Sonntag, 26. September, 18 Uhr, eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden

Für die Wahl im Wahllokal sollten die Bürger die Wahlbenachrichtigung und auch einen Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Wahlberechtigte dürfen ihr Stimmrecht nur persönlich ausüben.

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Wenn die Hagener am Wahltag organisatorische Fragen rund um die Wahl haben, können sie sich zwischen 8 und 18 Uhr an verschiedene Ansprechpartner im Wahlamt unter Telefon 02331/207-4515, -2279 oder -4520 wenden.

Corona-Schutzmaßnahmen im Wahllokal

Die Bundestagswahl findet, ähnlich wie die Kommunalwahl im vergangenen Jahr, unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie statt. Die Ständige Impfkommission empfiehlt, auch nach einer vollständigen Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Hierzu zählen die Maskenpflicht, die Einhaltung von Hygieneregeln, das Abstandhalten und regelmäßiges Lüften im Wahllokal. Diese Maßnahmen haben sich bereits bei den Kommunalwahlen im vergangenen Jahr bewährt.

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Eine ausreichende Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel in den Wahllokalen ist gewährleistet. Die Wahlräume werden coronakonform aufgebaut und während des Wahltags regelmäßig gelüftet, damit sowohl Wählende als auch Wahlhelfer geschützt werden. Alle Bürger werden gebeten, nach Möglichkeit einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Im Wahllokal ist die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen zu beachten.

Bodenmarkierungen und Wegekonzepte

Als Unterstützung wird es in den Wahllokalen Bodenmarkierungen und Wegekonzepte geben. Eine maximale Anzahl von Personen pro Wahllokal wird vor Ort angegeben, maßgeblich dafür ist die Größe des Raumes. In den Wahlräumen und auf den Zuwegen sollte darauf geachtet werden, dass laut Coronaschutzverordnung eine Maskenpflicht für Wähler besteht. Vor dem Wahllokal und während der Stimmabgabe gilt die Maskenpflicht.

Stimmberechtigte Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine medizinische Maske tragen können, müssen diese Ausnahme von der Maskenpflicht durch ein ärztliches Attest vor Ort nachweisen. Die Stimmabgabe im Wahlraum unterliegt allerdings nicht der 3G-Regelung.