Hagen/Münster. Disko-Betreiber Mike Henning aus Hagen wehrt sich gegen die PCR-Test-Pflicht für Ungeimpfte in Clubs. Entscheiden muss das Oberverwaltungsgericht

Per Eilantrag geht der Betreiber der Großraum-Diskothek „Capitol“ auf dem Elbersgelände in Hagen gegen die schärferen Zugangsregeln für Ungeimpfte in Clubs vor. Wie eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster am Montag auf Anfrage sagte, hatte das Unternehmen bereits am Donnerstag einen Antrag gegen die entsprechenden Regeln in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht. Für Kläger Henning geht es vor allem ums Prinzip. „Das ist überhaupt nicht zu Ende gedacht worden“, sagt der Hagener Disko-Chef.

Bei erhöhter Inzidenz müssen Besucher in Innenräumen von Clubs, Diskotheken und Tanzveranstaltungen, die weder geimpft noch genesen sind, einen 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Anders als etwa bei Sport in Innenräumen ist dann kein Schnelltest mehr ausreichend. Hinzu kommt, dass eine Schulbescheinigung gelten kann, wenn ein Nachweis über einen PCR-Test erforderlich ist. Das gilt zum Beispiel für „private Feiern mit Tanz“, wie es in der Corona-Schutzverordnung heißt. Ins „Capitol“, so Mike Henning, würden ohnehin nur Besucher ab 18 Jahren hineingelassen. „Die Schulbescheinigungsregelung lässt übrigens Berufsschüler aus, die ja auch über 18 Jahren sein können“, so Henning. Er finde es darüber hinaus völlig unverhältnismäßig und ungerechtfertigt, dass man vor einem Disko-Abend einen PCR-Test für 80 bis 100 Euro machen solle. Mal abgesehen davon, dass das für jüngeres Klientel auch schon Summen sind, die einen Disko-Abend deutlich übersteigen.

3G-Regel gilt ab Inzidenz von über 35

Die sogenannte 3G-Regel (geimpft - genesen - getestet) gilt, solange Inzidenzen in einem Kreis oder eine Kommune über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche liegen, was in Nordrhein-Westfalen flächendeckend der Fall ist. Der zuständige Verband der Discothekenbetreiber innerhalb des Gaststättenverbandes Dehoga hatte die schärferen Auflagen in Clubs als ungerecht und „Gängelung der jungen Leute“ bezeichnet.

Auch Bordellbetreiber, in deren Einrichtungen dieselben schärferen Testauflagen gelten, gehen vor dem OVG dagegen vor. Sie sehen hier eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Branchen. Eilanträge liegen aus Bonn und Aachen vor. Wann das Gericht die anhängigen Verfahren entscheidet, sei nicht absehbar, sagte die Sprecherin.

„Ich gehe davon aus, dass uns durch die getroffenen Regelungen etwa 30 Prozent der Gäste wegbrechen, die vielleicht noch nicht geimpft sind“, sagt Henning, der ohnehin derzeit nur mit einer 50-prozentigen Auslastung planen darf. Also knapp 900 Gäste pro Abend. Er hat 30 Mitarbeiter und 2019 einen Jahresumsatz von knapp über zwei Millionen gehabt. Der Umsatz eines Abends liegt bei knapp 20.000 Euro. Und zuletzt hatte Henning noch in der Pandemie 400.000 Euro für die Modernisierung der Diskothek investiert. „Dazu kommt in unserem Fall noch, dass wir jeden Gast – auch die Geimpften – schnelltesten. Das bleibt für mich auch der sicherste Weg, um für alle Gäste einen Rahmen zu schaffen, in dem sie sich sicher fühlen können.“ Eine Entscheidung des Gerichtes wird noch in dieser Woche erwartet.