Hagen. Das Verfahren gegen zwei Polizisten wegen Körperverletzung im Amt könnte gegen Zahlung eine Geldauflage enden. Hier die Hintergründe:

Das Verfahren gegen die beiden Polizeihauptkommissare (59 und 39 Jahre), die eine hilflose Person am Cinestar-Parkhaus zurückgelassen hatten, ohne sich um diese zu kümmern, könnte eingestellt werden. Allerdings ist die zuständige Strafrichterin mit der gewünschten Höhe der Geldauflage, je 200 Euro, die auch vom Staatsanwalt akzeptiert worden war, nicht einverstanden. Die beiden Beamten sollen stattdessen jeweils 500 Euro zahlen.

Großes mediales Echo

Der nunmehr 16 Monate zurückliegende Fall, über den diese Zeitung und auch das Fernsehen berichteten, hatte damals für Entsetzen und öffentliche Diskussionen gesorgt: Zwei Beamte in Uniform schleifen einen verletzten Mann aus der Tiefgarage an der Springe ans Tageslicht, legen ihn neben den Treppen ab, steigen in ihren Streifenwagen und fahren weg.

Der ramponiert wirkende Mann, er gehört der Obdachlosen- und Trinkerszene an, bleibt scheinbar bewusstlos auf dem kalten Boden liegen – bei sechs Grad Außentemperatur.

Richterin nutzt Bedenkzeit

Am 4. August, im Strafprozess gegen die beiden Polizisten wegen „Körperverletzung im Amt“ und „Strafvereitelung“, wollte die Einzelrichterin nach der Beweisaufnahme einer Verfahrenseinstellung auf Anhieb nicht zustimmen. Sie erbat sich Bedenkzeit. „Nunmehr ist sie zu einer Einstellung bereit“, erklärt der Sprecher des Amtsgerichts, Christian Dembowski. „Wenn die beiden Beamten jeweils 500 Euro an die Suppenküche zahlen. Sie haben dazu drei Monate lang Zeit.“