Hagen. Reiserückkehrer machen in Hagen einen Großteil der Neuinfektionen aus. Das Gesundheitsamt appelliert, sich nach der Rückkehr testen lassen.

Weiterhin machen einen Großteil der Neuinfektionen in Hagen die Reiserückkehrer aus. Von 54 aktuellen Coronafällen sind 27 Personen Reiserückkehrer aus beliebten Urlaubsländern wie Niederlande, Türkei, Spanien, Italien, Russland oder Griechenland. „Tagesaktuell gibt es 15 Neuinfektionen, die zu zwei Dritteln aus Reiserückkehrern bestehen. Ein Drittel der neuinfizierten Personen hat sich innerhalb der Familie bei bereits positiv getesteten Familienmitgliedern angesteckt“, so die Stadt.

Antigen-Schnell-Tests liefern oft noch falsche Ergebnisse

Das Gesundheitsamt appelliert angesichts der Entwicklung der Delta-Variante an alle Bürgerinnen und Bürger, die aus dem Urlaub zurückkehren, das Angebot der kostenlosen Schnelltests zu nutzen. Hintergrund sind unter anderem die bei der Delta-Variante auftretenden Verläufe, die sich von denen des Wildtyps des Virus und der Alpha-Variante unterscheiden.

Der langsamere Anstieg der Viruslast sorgt dafür, dass eine Infektiosität in vielen Fällen erst Tage nach Symptombeginn beobachtet wird. Antigen-Schnell-Tests liefern bei beginnender Symptomatik oft noch falsch negative Ergebnisse. Zum Ausschluss einer COVID-19 Erkrankung im Frühstadium sind sie somit nicht geeignet, so dass das Gesundheitsamt Reiserückkehrern empfiehlt, direkt nach der Wiederkehr aus dem Urlaub und nach sieben bis zehn Tagen einen Schnelltest durchführen zu lassen.

Hygieneregeln strikt beachten

Darüber hinaus sollten zwei Wochen nach Reiserückkehr Hygieneregeln strikt beachtet und Kontakte insbesondere zu Risikogruppen reduziert werden. Treten innerhalb dieser zwei Wochen Symptome auf, ist der Hausarzt aufzusuchen und dort eine PCR-Testung vorzunehmen. Wer im Urlaub positiv getestet wurde, sollte Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu klären, „auch wenn der Test vor Rückreise negativ war“. Zudem weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung eine Testpflicht für Arbeitnehmer nach fünftägiger Abwesenheit am Arbeitsplatz besteht.