Hagen. Im Falle einer Scheidung der Eltern sollten Kinder abwechselnd bei Vater und Mutter leben, findet die Hagener Abgeordnete Katrin Helling-Plahr.

Die Hagener Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP) setzt sich dafür ein, das sogenannte Wechselmodell im Familienrecht als Leitbild zu etablieren. Beim Wechselmodell lebt das Kind im Falle einer Scheidung der Eltern abwechselnd beim Vater und der Mutter.

Federführend für ihre Fraktion hat die Hagenerin, die selbst zweifache Mutter ist, im Bundestag eine umfassende Reform des Familienrechts eingebracht. „Gerade auch in schwierigen Lebenssituationen brauchen Kinder Bindungskontinuität“, so Helling-Plahr.

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Es müsse selbstverständlich sein, dass jedem Elternteil das Recht zukomme, seine Kinder zu betreuen und zu erziehen, betont die Abgeordnete. Das gelte auch für außerhalb von Ehen gezeugte Kinder: „Auch sie brauchen beide Eltern.“ Deshalb brauchen unsere Gesellschaft auch bei unverheirateten Eltern das Sorgerecht für Väter von Anfang an.

Bisher leben Kinder hauptsächlich bei der Mutter

Bisher ist in Deutschland das sogenannte Residenzmodell gang und gäbe, bei welchem die Kinder hauptsächlich bei der Mutter leben und Vätern begrenzte Umgangszeiten zugestanden werden (etwa ein Wochenende alle 14 Tage).

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Dieses Konzept halten Kritiker angesichts des sozialen Rollenwandels und der beruflichen Einbindung beider Elternteile für überholt. Katrin Helling-Plahr fordert daher, dass der Gesetzgeber Eltern in ihrem Wunsch unterstützen müsse, auch nach Trennung oder Scheidung gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen: „Es muss klar sein, dass die gleichberechtigte Teilhabe an der Erziehungsverantwortung auch nach einer Trennung die Regel und nicht die Ausnahme sein muss.“ Das wirke Konflikten entgegen und verhindere, dass Eltern-Kind-Bindungen leiden oder sogar abreißen.

Politikerin fordert automatische Mitmutterschaft

Zudem sei es heutzutage keine Seltenheit, dass mehr als zwei Personen tatsächlich elternschaftliche Verantwortung für ein Kind (etwa der Stiefvater oder die Stiefmutter) übernehmen: „Diese Konstellationen müssen wir auch rechtlich abbilden.“ Vorgeburtliche Elternschaftsvereinbarungen müssten daher ebenso ermöglicht werden wie die automatische Mitmutterschaft zum Beispiel in Samenspendefällen, findet Helling-Plahr: „Auch das ist lange überfällig.“

Die Hagener Politikerin, Expertin für Gesundheits- und Rechtspolitik der FDP sowie Mitglied im Bundestagsausschuss für Gesundheit, will die Bundesregierung außerdem noch in dieser Legislaturperiode zur Neuregelung der Suizidhilfe zwingen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 die seinerzeitige Regelung der Suizidhilfe im Strafgesetzbuch für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung angemahnt, die gewährleistet, dass das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben von jedem ausgeübt werden kann. „Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich klargemacht, dass dem Menschen ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben zusteht“, sagt Helling-Plahr. Damit haben die Verfassungsrichter einen klaren Auftrag an die Politik formuliert, die Sterbehilfe neu zu regeln, und zwar unter Achtung des Selbstbestimmungsrechts eines jeden.

Helling-Plahr fordert nun eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit. Es sei überfällig, Rechtssicherheit für die Betroffenen, Angehörige und auch Ärzte zu schaffen.