Hagen. Endlich: Nach Monaten das Lockdowns dürfen sich die Hagener ab Donnerstag (Fronleichnam) auf zahlreiche Lockerungen freuen. Der Überblick.

Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 85,3 beim Robert Koch-Institut liegt Hagen den fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 100. Bleibt der Inzidenzwert einer Kommune oder eines Kreises fünf Werktage unter dem jeweiligen Schwellenwert, entfällt ab dem übernächsten Tag die Bundesnotbremse und die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht Lockerungen vor. Somit gibt es auch in Hagen ab Donnerstag, 3. Juni, (Fronleichnam) Öffnungen in den Bereichen Kontakte, Bildung und Betreuung, Einkaufen, Freizeit, Kultur und Sport.

Ausgangs- und Kontaktbeschränkung

Die mittels Bundesnotbremse verhängte Ausgangsbeschränkung täglich von 22 bis 5 Uhr entfällt in Hagen ab Donnerstag, 3. Juni, um 0 Uhr. Außerdem dürfen sich dann maximal zwei Haushalte ohne Personenbegrenzungen treffen. Für immunisierte Menschen (geimpft oder genesen) gelten keine Kontaktbeschränkungen; bei Treffen mit nicht immunisierten Personen werden sie nicht mitgezählt.

Maskenpflicht besteht weiterhin

Die Regelungen in der Coronaschutzverordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske, einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer Alltagsmaske für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, bleiben bestehen. Speziell für Hagen gilt darüber hinaus weiterhin eine Maskenpflicht in den bereits bekannten, öffentlichen Bereichen rund um den Hauptbahnhof, auf dem Bahnhofsvorplatz, in der Innenstadt, in den Stadtteilzentren Boele, Haspe, Hohenlimburg und Hohenlimburg-Elsey und in einem Umkreis von 50 Metern um Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Außengastronomie darf öffnen

Die Außengastronomie in Hagen darf ab Donnerstag, 3. Juni, (Fronleichnam) unter bestimmten Vorschriften wie Rückverfolgbarkeit, Test- und Platzpflicht sowie den üblichen Schutz- und Hygieneregeln öffnen. Die Maskenpflicht gilt nicht am Sitzplatz. Das Verzehrverbot im Umkreis von gastronomischen Einrichtungen entfällt. Die Testpflicht entfällt bei immunisierten Personen.

Einzelhandel ohne Termin und Test

Nach dem Feiertag ab Freitag, 4. Juni, können Einzelhandel und andere Ladengeschäfte - auch wenn sie nicht der Grundversorgung dienen - wieder ohne Testpflicht und Terminvereinbarung öffnen. In diesen Geschäften darf sich eine Person pro 20 Quadratmeter Ladenfläche aufhalten.

Schulen starten im Präsenzunterricht

Alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Hagen bieten wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler unter Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte an. In den Hagener Gymnasien findet Präsenzunterricht nach dem Feiertag ab Freitag, 4. Juni, statt. Die übrigen Schulen starten nach dem beweglichen Feiertag am Freitag erst ab Montag, 7. Juni, mit dem Präsenzunterricht. Die Teilnahme ist nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden. Die Tests finden in den Schulen statt. Alternativ kann ein anerkanntes, nicht mehr als 48 Stunden altes Zertifikat eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes vorgelegt werden.

Kultureinrichtungen

Der Betrieb von Kultureinrichtungen mit vorheriger Terminbuchung, Rückverfolgbarkeit und Beachtung sonstiger Schutz- und Hygienemaßnahmen ist wieder möglich, wobei die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen eine Person pro 20 Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche nicht übersteigen darf.

Städtische Museen und Stadtarchiv

Auch die Museen der Stadt Hagen und das Stadtarchiv öffnen unter den für Kultureinrichtungen genannten Auflagen wieder. Das Kunstquartier mit dem Osthaus Museum und dem Emil Schumacher Museum startet seinen Betrieb ab Dienstag, 8. Juni. Das Museum Wasserschloss Werdringen ist ab Donnerstag, 10. Juni, wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Der Hohenhof bleibt aufgrund von Renovierungsarbeiten zunächst geschlossen. Terminbuchungen für die Museen werden per E-Mail an museen@stadt-hagen.de oder unter Telefon 02331/207-2740 entgegengenommen. Das Hagener Stadtarchiv öffnet am Mittwoch, 9. Juni. Termine können per E-Mail an stadtarchiv@stadt-hagen.de oder unter Telefon 02331/207-3050 oder 207-3339 vereinbart werden.

Stadtbücherei und Stadtteilbüchereien

Die Stadtbücherei auf der Springe und die Stadtteilbüchereien in Haspe und Hohenlimburg öffnen ihre Ausleihstellen ab Montag, 7. Juni, mit Negativtestnachweis, vorheriger Terminbuchung, Rückverfolgbarkeit und unter Beachtung von Schutz- und Hygienemaßnahmen. Die Testpflicht entfällt bei immunisierten Personen. Termine können ab Freitag, 4. Juni, für die Zentrale auf der Springe unter Telefon 02331/207-3591, für Haspe unter Telefon 02331/207-4297 und für Hohenlimburg unter Telefon 02331/207-4477 vereinbart werden. Die Öffnungszeiten der Zentralbücherei auf der Springe reduzieren sich zunächst auf montags, dienstags, donnerstags, freitags von 10 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr. Die Stadtteilbüchereien Haspe und Hohenlimburg haben zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Der Büchereibesuch dient vorrangig der Ausleihe und Rückgabe von Medien. Das Lesen und Arbeiten vor Ort ist nur an den bereit gestellten Arbeitstischen oder Sitzmöglichkeiten erlaubt. Der Aufenthalt ist auf 30 Minuten beschränkt, die Besucheranzahl wird entsprechend der Vorgaben angepasst. Die kontaktlose Rückgabe ist in allen drei Büchereien mittels Rückgabeboxen möglich.

Volkshochschule und Musikschule

Im Rahmen der Coronaschutzverordnung NRW finden an der Volkshochschule Hagen (VHS) bereits seit einigen Wochen prüfungsrelevante Kurse wieder in Präsenz statt, dies betrifft das Nachholen von Schulabschlusskursen und in Einzelfällen auch Integrationskurse. Ab Montag, 14. Juni, werden im Rahmen der geltenden Coronavorschriften neben den Online-Angeboten auch weitere Veranstaltungen wieder in Präsenz durchgeführt.

Ebenso erfolgen Ankündigungen für Präsenzveranstaltungen noch über die üblichen Kommunikations- und Medienkanäle.Die Max-Reger-Musikschule wird bis zum Beginn der Sommerferien keinen Präsenzunterricht anbieten. Der Online-Unterricht läuft in bewährter Weise weiter.

Kulturveranstaltungen unter Auflagen möglich

Kulturveranstaltungen im Freien können für bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauer stattfinden mit Negativtestnachweis, sichergestellter Rückverfolgbarkeit und Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Bei festen Sitzplätzen darf nur jeder zweite Sitzplatz belegt werden (Schachbrettmuster). Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern mit Negativtestnachweis stattfinden, wenn die Räume über eine ständige Durchlüftung oder eine zertifizierte Lüftungsanlage verfügen. Außerdem müssen die Rückverfolgbarkeit und Einhaltung des Mindestabstands gewährleistet sein, wobei bei festen Sitzplätzen eine Besetzung im Schachbrettmuster ausreicht. Die Testpflicht entfällt bei immunisierten Personen.

Sport im Freien

Über die geltenden Kontaktbeschränkungen hinaus darf Sport im Freien (einschließlich Training, Ausbildung und Wettkampf) gemeinsam in Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen stattfinden. Bei ausschließlich kontaktfreier Ausübung dürfen bis zu 25 Personen unabhängig vom Alter im Freien gemeinsam Sport machen.

Sporthallen und Schwimmunterricht

Die städtischen Sporthallen bleiben für den Schul- und Vereinssport zunächst geschlossen. Schwimmkurse für Anfänger und Kleinkinder können laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Hallenbädern maximal mit zehn und in Freibädern mit maximal 25 Kindern stattfinden.