Hagen. Krankenhaus-Besucher brauchen in Hagen ein negatives Ergebnis eines Corona-Schnelltests. Dazu gelten weitere Regeln.

Die Stadt Hagen und die Hagener Krankenhäuser haben einheitliche Voraussetzungen für Krankenhausbesuche festgelegt. Diese sehen wie folgt aus:

Besucher
- private Patientenbesuche: negativer Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden)
- Besucher mit rechtlichem Hintergrund (Betreuer, Richter, Eltern, Ordnungsamt): negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden);
Besucher mit medizinischem Hintergrund (z. B. Dolmetscher, pflegerische und medizinischer Erfordernis): negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden);
- Notfall- und Ausnahmesituationen (z. B. Sterbebegleitung): kein Test notwendig.

Begleitpersonen
- Rechtlich oder medizinisch erforderlich (Eltern, gesetzliche Betreuer, Hilfspersonen bei Beeinträchtigung): negativer Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden), im Notfalle kein Test erforderlich;
- Sonstige: negativer Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden).

Seelsorger
- Notfallsituation: kein Test erforderlich;
- geplante Besuche: negativer Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden).

Externe Dienstleister
- Medizinisch erforderliche Leistungen (Medizingerätetechnik, Stomatherapeutin): negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden);
- mit Mitarbeiter- und Patientenkontakt (z. B. Friseur, Fußpflege, Cafeteria): negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden). Bei Notfällen kein Test erforderlich.
- ohne Mitarbeiter- oder Patientenkontakt (z. B. Handwerker auf Baustellen): kein Test notwendig.

Bestatter
- negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden).

http://Immer_mehr_Impflinge_wollen_Zweittermin_in_Hagen_verschieben{esc#232171019}[news]Besuche von Patienten sind zudem weiterhin nur mit Besuchserlaubnis möglich. Der Antigen-Test muss von extern mitgebracht werden. Dessen Vorlage befreit nicht vom hausüblichen Eingangsscreening mit Temperaturmessung und Dokumentation.