Hagen. Ab sofort können bis zu zwei Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Hagenern geimpft werden. Dies gilt ab Pflegegrad 1.

Ab sofort können bis zu zwei Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Hagenern geimpft werden. Das gab die Stadt Hagen am Samstag bekannt.

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Dieses Impfangebot gilt ab dem Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass die Kontaktpersonen aus Hagen kommen. Der erforderliche Nachweis muss mit diesem Formular erfolgen. Unter www.terminland.de/impfzentrum-hagen können die Termine für die Impfungen vereinbart werden.

Zusätzlich zum Impftermin muss eine Bescheinigung des Pflegegrades der pflegebedürftigen Person mitgebracht werden.