Hagen. Ab Dienstag, 13. April, gilt in Hagen3 eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Was das für jeden einzelnen Bürger bedeutet.

Angesichts eines Inzidenzwertes von 216,8 hat der Krisenstab der Stadt Hagen in enger Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium am Montagabend entschieden, ab Dienstag eine nächtliche Ausgangssperre zu verhängen. Das bedeutet konkret, dass die Menschen – ohne triftigen Grund – zwischen 21 Uhr am Abend und 5 Uhr in der Frühe ihr Zuhause nicht mehr verlassen oder sich im öffentlichen Raum bewegen dürfen.

Polizei und Ordnungsamt werden dies konsequent kontrollieren und bei Verstößen auch empfindliche Geldbußen verhängen. Eine solch drastische Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte hat es in Hagen seit einer kurzen Phase durch die britischen Alliierten direkt nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gegeben.

Der Krisenstab habe sich, heißt es seitens der Stadt, die Entscheidung nicht leicht gemacht, doch keine andere Möglichkeit, den Inzidenzwert zu senken, gesehen.

„Trotz zahlreicher Maßnahmen und wiederkehrenden Appellen sinken die Zahlen in Hagen nicht: Über 60 Prozent der Ansteckungen mit dem Coronavirus finden nach wie vor in der Familie sowie im Freundes- und Bekanntenkreis statt“, sagt Oberbürgermeister Erik O. Schulz und Leiter des Krisenstabs, „so dass die Ausgangssperre für Hagen nun die nächste, dringend notwendige Konsequenz ist, mit der wir dem aktuell Infektionsgeschehen begegnen - auch wenn sie einen starken Eingriff in das Privatleben unserer Bürgerinnen und Bürger bedeutet.“

Welche Ausnahmen gibt es?

Grundsätzlich gilt, private Zusammenkünfte, die erheblich zum Infektionsgeschehen beitragen, zu reduzieren. Ausnahmen gelten daher lediglich bei medizinischen Notfällen, auf dem Arbeitsweg oder bei der Berufsausübung, bei Fürsorgetätigkeiten oder der Betreuung Unterstützungsbedürftiger, der Begleitung Sterbender, der Versorgung von Tieren oder beim Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Welche Strafen drohen?

Grundsätzlich werden Polizei und Ordnungsdienst bei Verstößen mit Fingerspitzengefühl und mahnend vorgehen. Allerdings sind Strafen von 500 Euro möglich.

Welche Nachweise für berufliche Tätigkeiten braucht es?

Einen Nachweis des Arbeitgebers in der Tasche zu haben, ist sicherlich nicht schädlich, aber kein Muss. In Zweifelsfällen müssen Nachweise im Nachgang von Kon­trollen beigebracht werden.

Gilt die Ausgangssperre auch für Autofahrten?

Ja, was für Fußgänger gilt, gilt ebenso für Pkw-, Fahrrad- und Motorradfahrer. Ab sofort müssen die Hagener ihre Mobilität also genau planen­, damit sie ab 21 Uhr zu Hause sind.

Müssen Geschäfte ab 21 Uhr schließen?

Unabhängig von der Allgemeinverfügung der Stadt – wenn ab 21 Uhr keine Kunden mehr auf der Straße sein dürfen, macht es auch für die Versorger des täglichen Bedarfs keinen Sinn, länger zu öffnen. Auch der Weg zum Kiosk für die Packung Zigaretten oder das Dosenbier ist verboten.

Darf man nach 21 Uhr noch den Hund ausführen?

Ja, Gassigänge sind möglich, reine Abendspaziergänge und Jogging-Runden allerdings nicht mehr. Sportstätten müssen um spätestens 20.45 Uhr geschlossen werden.

Bleiben Tankstellen geschlossen?

Um die Mobilität aufrecht zu erhalten, bleiben Tankstellen geöffnet, auch der Verkauf aus dem Shop wird nicht eingeschränkt.

Stoppt nach 21 Uhr der Bus- und Taxiverkehr?

Nein, die Hagener Straßenbahn AG plant zurzeit keine Einschränkungen, um den Berufsverkehr zu garantieren. Ebenso ist der Weg vom oder zum Spätzug gestattet. Auch die Taxi-Zunft kann ihren vollen Service anbieten.

Was bedeutet das für die Lieferdienste der Gastronomie?

Der Bestell- und Lieferservice der Anbieter läuft weiter, allerdings dürfen die Kunden sich ihr Essen nach 21 Uhr nicht mehr abholen.

Gibt es Auswirkungen für das Impfzentrum?

Nein, das Impfen der Bürger hat immer Vorrang – auch in den späteren Abendstunden.

Bis zu welchem Tag gilt die Ausgangssperre?

Zunächst einmal bis zum 18. April, weil an diesem Sonntag die Allgemeine Schutzverordnung NRW ausläuft. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine direkte Anschlussregelung aus Düsseldorf folgen wird. Die von der Bundesregierung vorbereitete Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes sieht wiederum vor, dass Ausgangssperren gelten sollen, sobald die Inzidenz über der 100er-Schwelle liegt.