Hagen. Die Stadt Hagen teilt mit, dass ab sofort auch Hagenerinnen und Hagener ab 70 Jahren einen Impftermin im Impfzentrum vereinbaren können.
Da nach der Freigabe der Altersgruppe ab 75 Jahren noch zahlreiche Termine im Hagener Impfzentrum frei sind, können ab sofort auch Hagenerinnen und Hagener ab 70 Jahren über www.terminland.de/impfzentrum-hagen einen Termin für eine Impfung gegen das Coronavirus vereinbaren.
Um die Impfung der Bevölkerung zu beschleunigen, sollten alle an einer Impfung Interessierten außerdem nachgucken, ob sie einen Termin buchen können. Über den angegebenen Link erfahren Interessierte, für welche weiteren Gruppen Impfungen möglich sind.
Hierzu gehören:
• Geistliche (Bescheinigung des Trägers nötig) • Berechtigte Justizbeschäftigte (Arbeitgeberbescheinigung nötig) • Hebammen (Arbeitgeberbescheinigung nötig) • medizinisches Personal, inklusive Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und Personal der Blut- und Plasmaspende (Arbeitgeberbescheinigung nötig) • Beschäftigte in dem Bereich der Pflege (Arbeitgeberbescheinigung nötig) • Personen, die regelmäßig in Pflegeeinrichtungen, oder der ambulanten Pflege beruflich tätig sind (Bescheinigung der Einrichtung nötig) • Chronisch Erkrankte mit Wohnsitz Hagen der STIKOPrioritäten, die eine Impfung mit hoher Priorität zur Folge haben. Hierzu zählen Erkrankungen nach §3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV (Attest vom Arzt nötig) • Personen, deren Impfberechtigung vom Gesundheitsamt bestätigt werden (Bescheinigung vom Gesundheitsamt nötig) • Beschäftigte in Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen und Kindertagespflege – sowie Personen, die regelmäßig in diesen Einrichtungen arbeiten (Bescheinigung der Einrichtungsleitung nötig) • Personen aus (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für behinderte Menschen (Bescheinigung der Einrichtungsleitung nötig) • Polizisten mit hohem Infektionsrisiko durch regelmäßigen Bürgerkontakt (Dienstausweis nötig)• Mitarbeiter in Impf- und Testzentren (Arbeitgeberbescheinigung nötig) • bis zu 2 Kontaktpersonen von Schwangeren, Wohnort der Schwangeren Hagen (Bescheinigung des Gynäkologen – Muster auf www.hagen.de).
Bei Einrichtungen und Praxen gilt grundsätzlich der Ort der Betriebsstätte und somit nur Einrichtungen und Praxen aus Hagen. Des Weiteren können schwer Vorerkrankte, die sich mit ihrer Erkrankung nicht in der Impfverordnung wiederfinden und bei denen nach ärztlicher Beurteilung im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, einen Antrag auf Einzelfallentscheidung beim Gesundheitsamt stellen.
Für den Antrag steht ein Online-Formular unter „Wichtige Downloads“ auf www.hagen.de/corona zur Verfügung.