Hagen. Im Hagener Impfzentrum sind kurzfristig weitere Termine zu haben. Wir erklären, wer sich schnell melden kann.
Im Hagener Impfzentrum sind ganz kurzfristig weitere Termine zu haben. Der Grund: Die Impfungen bei den berechtigten Berufsgruppen sind schneller verlaufen als erwartet. Die Stadt Hagen betont, dass auch über Ostern der Betrieb ungebremst weitergeht.
Um die Impfung der Bevölkerung zu beschleunigen, sollten daher alle an einer Impfung Interessierten nachgucken, ob sie einen Termin buchen können. So sind ab sofort für Personen ab 78 Jahren Impftermine über www.terminland.de/impfzentrum-hagen möglich. Über den angegebenen Link erfahren Interessierte, für welche weiteren Gruppen Impfungen möglich sind. Hierzu gehören:
Ambulant tätige Personen in medizinischem Bereich mit regelmäßigem Patientenkontakt - wie (Zahn-) Ärzte, Praxispersonal, Heilmittelerbringer, Hebammen, Personen die im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind, Personal der Blut- und Plasmaspende (Arbeitgeberbescheinigung nötig);
Mitarbeiter im ambulanten Pflegedienst, Tagespflege, vollstationäre Pflege, (Arbeitgeberbescheinigung nötig);
Personen, die regelmäßig in vollstationären Einrichtungen, oder der ambulanten Pflege tätig sind - wie Betreuungsrichter sowie Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspfleger, Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste, Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpfleger, Friseure, Seelsorger, etc. (Bescheinigung der Einrichtung nötig);
Personen, deren Impfberechtigung vom Gesundheitsamt bestätigt werden (Bescheinigung vom Gesundheitsamt notwendig);
Beschäftigte in Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen und Kindertagespflege - sowie Personen, die regelmäßig in diesen Einrichtungen tätig sind (Bescheinigung der Einrichtungsleitung notwendig);
Personen aus (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe u. Werkstätten für behinderte Menschen (Bescheinigung der Einrichtungsleitung notwendig);
Polizisten mit einem hohen Infektionsrisiko durch regelmäßigen Bürgerkontakt (Dienstausweis notwendig);
Mitarbeiter in Impf- und Testzentren (Bescheinigung des Zentrums notwendig);
bis zu zwei Kontaktpersonen von Schwangeren, Wohnort der Schwangeren Hagen (Bescheinigung des Gynäkologen - Muster auf www.hagen.de).
Bei Einrichtungen und Praxen gilt grundsätzlich der Ort der Betriebsstätte und somit nur Einrichtungen und Praxen aus Hagen. Des Weiteren können schwer Vorerkrankte, die sich mit ihrer Erkrankung nicht in der Impfverordnung wiederfinden und bei denen nach ärztlicher Beurteilung im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, einen Antrag auf Einzelfallentscheidung beim Gesundheitsamt stellen. Für den Antrag steht ein Online-Formular unter „Wichtige Downloads“ auf www.hagen.de/corona zur Verfügung.
Impfen auch bei den Hausärzten
Parallel kündigt die Kassenärztliche Vereinigung an, dass nach den Osterfeiertagen auch die niedergelassenen Ärzte damit beginnen, ihre Patienten zu impfen. „Dass nun endlich Haus- und Fachärzte in die Impfkampagne einbezogen werden, ist der wichtigste Schritt seit Wochen“, sagt Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). „Mit der Hilfe der rund 11.000 Praxen in Westfalen-Lippe wird die Impfkampagne schnell an Kraft und Umfang gewinnen. Das Impfen ist jetzt da angekommen, wo es hingehört.“