Hagen. Weil die Inzidenz konstant hoch ist, hat die Stadt Hagen eine weitere Corona-Verfügung erlassen. Betroffen sind Pflegeheime.
Aufgrund der weiterhin erhöhten 7-Tage-Inzidenz und einem diffusen Infektionsgeschehen, hat der Krisenstab der Stadt Hagen eine ergänzende Allgemeinverfügung für die vollstationären Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe in Hagen beschlossen. Die ergänzende Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 20. März.
Entgegen der aktuellen Regelung aus der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) sind in Pflegeeinrichtungen weiterhin nur zwei Besuche pro Tag und pro Bewohnerin oder Bewohner möglich. In Innenräumen sind die Besuche auf zwei, im Außenbereich auf vier Personen zu beschränken.
Neue Bewohner werden weiter für eine Woche isoliert
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Auch asymptomatische Bewohner in Pflegeheimen sowie betreute Personen in Einrichtungen werden bei Neuaufnahme aus dem häuslichen Umfeld oder bei Verlegung beziehungsweise Rückverlegung aus dem Krankenhaus für sieben Tage in Einzelunterbringung isoliert. Zum Ende dieses Zeitraums werden die Betroffenen durch einen PCR-Test auf COVID-19 getestet.
Sowohl für Besucher als auch das Pflegepersonal der Voll- und Teilzeitpflege, Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten sowie Beschäftigte in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands in den Räumlichkeiten des Besuchs- oder Einsatzortes die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske.
Keine weiteren Öffnungen
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An dieser Stelle weist die Stadt Hagen noch einmal auf die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW hin. Die geltende Coronaschutzverordnung stellt in Aussicht, dass zum Montag, 22. März, weitere Öffnungen etwa in der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie im Sport möglich sein können, wenn die 7-Tage-Inzidenz für NRW stabil oder sinkend ist. Dies ist bei der landesweiten Wocheninzidenz momentan nicht der Fall, weshalb es keine weiteren Öffnungen gibt.