Wer kann einen Antrag auf Impfpriorisierung stellen?. Sowohl für Vorerkrankte als auch für Menschen im Umfeld von Schwangeren gelten ab sofort neue Impfregeln – hier die wichtigsten Details.
Bislang konnten vorerkrankte Hagenerinnen und Hagener unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses einen formlosen Antrag beim Gesundheitsamt der Stadt Hagen stellen, um Ansprüche auf eine vorzeitige Impfung gegen das Coronavirus im Einzelfall prüfen zu lassen. Dieses Verfahren wird nun vereinfacht: Ab sofort steht dafür ein Online-Formular unter „Wichtige Downloads“ auf www.hagen.de/corona zur Verfügung.
Gemäß Landeserlass ist die örtliche Gesundheitsbehörde für Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes zuständig. Mit der Impfverordnung hat der Bund die Priorisierung von Schutzimpfungen gegen das Virus festgelegt. Dabei unterscheidet die Impfverordnung bei dem Anspruch bei Schutzimpfungen zwischen Personen mit höchster, hoher und erhöhter Priorität. Bestimmte Erkrankungen werden so bereits in unterschiedliche Prioritätsstufen eingeordnet. Weitere Informationen dazu sind im Formular zu finden.
Personen, die sich mit ihrer Erkrankung nicht in der Impfverordnung wiederfinden und bei denen nach ärztlicher Beurteilung im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, können einen Antrag auf Einzelfallentscheidung stellen. Diese Personen benötigen ein entsprechendes ärztliches Zeugnis, aus dem die Art und Schwere der Erkrankung hervorgehen müssen. Dieses Zeugnis kann mittels Scan oder Foto über das Formular auf der Hagener Internetseite an das Gesundheitsamt übermittelt werden.
Bei dem Antrag zur Impfpriorisierung geht es ausdrücklich nicht um die Gruppen, die bereits in der Impfreihenfolge berücksichtigt sind, sondern in erster Linie um Einzelfälle, die in der bisherigen Priorisierung nicht genannt werden.
Impfangebot für Kontaktpersonen von Schwangeren
Außerdem, so ein aktueller NRW-Erlass, ist ab sofort die Verimpfung von Astra-Zeneca auch für Personen über 64 Jahren in den aktuell impfberechtigen Personengruppen möglich. Zudem haben ab sofort Kontaktpersonen von Schwangeren die Möglichkeit, sich im Hagener Impfzentrum impfen zu lassen. Jede Schwangere kann zwei Kontaktpersonen angeben. Unter „Wichtige Downloads“ auf www.hagen.de/corona steht eine Bescheinigung zum Herunterladen bereit. Nach Unterschrift/Stempel des behandelnden Gynäkologen kann ein Termin über die Buchungsplattform www.terminland.de/impfzentrum-hagen vereinbart werden.
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