Breckerfeld/Hagen/EN-Kreis. Ein Hagener (61) soll eine Reihe seiner Kunden um 220.000 Euro betrogen haben - darunter auch Breckerfelder. Prozess verschoben.

Ein Ehepaar und eine Frau aus Breckerfeld sowie ein Mann aus Gevelsberg zählen wie viele andere auch zu den Geschädigten eines mutmaßlichen Großbetrügers: Ein 61-jähriger Hagener hätte sich eigentlich am Montag unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor der großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hagen verantworten müssen. Er soll seine Kunden um Hunderttausende Euro betrogen haben. Aufgrund der Corona-Problematik wurde der Proessauftakt kurzfristig jedoch auf den 15. Februar verlegt.

Geld nicht angelegt

Der Angeklagte soll in Gevelsberg über zwei von ihm betriebene Unternehmen Finanzdienstleistungen angeboten und dabei in den Jahren 2012 bis 2015 eine Reihe seiner Kunden um insgesamt gut 220.000 Euro betrogen haben.

So hätte er unter anderem Geldanlagen angeboten, das Geld jedoch nicht wie vereinbart angelegt, sondern für sich verwendet, wird ihm vorgeworfen. Auf diese Weise soll er eine Frau aus Breckerfeld um gut 75.000 Euro und einen Mann aus Gevelsberg um 40.000 Euro gebracht haben.

Geld aus Versicherungsverträgen einbehalten

Für ein Ehepaar aus Breckerfeld soll er es übernommen haben, mehrere Versicherungsverträge aufzulösen. Hierbei soll er gut 61.000 Euro für sich behalten und nicht an die Eheleute ausgekehrt haben. Einem Ehepaar aus Rheine soll er Unterstützung bei einer Umschuldung versprochen, die ihm hierzu überlassenen 30.000 Euro jedoch für sich behalten haben.

Weitere Kunden soll er um vierstellige Beträge geprellt haben. Als zwei von ihm geleitete Unternehmen 2015 zahlungsunfähig geworden sind, soll er es vorsätzlich unterlassen haben, jeweils einen Insolvenzantrag zu stellen. Stattdessen soll er die Unternehmen einem sogenannten „Firmenbestatter“ überschrieben haben.

Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter nicht gezahlt

Vor der Insolvenz hätte er für elf Angestellte die fälligen Beiträge zur Sozialversicherung nicht bezahlt und hierdurch mehre Krankenkassen in Höhe von insgesamt gut 12.000 Euro geschädigt - so ein weiterer Vorwurf.

Für die schwerste dem Angeklagten vorgeworfene Straftat, den gewerbsmäßigen Betrug unter Herbeiführung eines großen Vermögensschadens, sieht das Gesetz in der Regel eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft und befindet sich auf freiem Fuß. Für das Verfahren sind insgesamt neun Verhandlungstage vorgesehen.