Dahl. Die Automatensprengung in Dahl hat noch ein juristisch Nachspiel: Der Fahrer des Fluchtwagens stand jetzt vor Gericht. Hier das Urteil.
Die spektakuläre Geldautomaten-Sprengung von Dahl, am 8. Mai 2019, beschäftigt die Justiz bis heute: Vor dem Schöffengericht fand jetzt ein „Nachzügler-Prozess“ gegen den Mann (31) statt, der in der Tatnacht im Fluchtauto hinterm Steuer saß: Er ist zunächst ins Ausland geflohen, doch dann – aus Liebe – nach Hagen zurückgekehrt.
In der Tatnacht war ein Ford Focus vor die Edeka-Filiale von Preller (Am Obergraben) vorgefahren. Dort nebenan befindet sich ein Geldautomat der Sparkasse Hagen. Drei Täter saßen im Fahrzeug: Ein 24-jähriger Deutsch-Serbe mit Wohnsitz in Hagen sowie ein 42-jähriger Marokkaner aus Dortmund (beide sind bereits verurteilt) und der jetzt erst angeklagte Algerier (31). Ihm wird als Fahrer eine eher untergeordnete Rolle bei der Tatausführung zugerechnet, denn er blieb im Auto sitzen, während seine beiden Kumpane draußen versuchten, das Geldausgabegerät in die Luft zu sprengen.
Geldentnahme klappt nicht
Gegen 0.45 Uhr wurde in den Ausgabeschacht ein Gasgemisch eingeleitet. Entfacht von einer flüssigen Benzinlunte, sollte der Automat in die Luft fliegen. Der Versuch scheiterte, weil das Geldausgabegerät gegen Sprengungen gesichert war, so dass es nicht zu einer Explosion kam und die Geldentnahme nicht klappte. Allerdings entstanden Beschädigungen an der Decke sowie ein Schwelbrand, der den Warenbestand des angrenzenden Supermarktes ausräucherte. Lebensmittel im Wert von 250.000 Euro wurden vernichtet. Edeka-Preller musste für längere Zeit schließen.
Bereits vor einem Jahr waren die beiden Haupttäter der versuchten Geldautomaten-Sprengung vom Landgericht zu Haftstrafen verurteilt worden: Der Angeklagte aus Dortmund zu fünf Jahren und vier Monaten, der Mann aus Hagen zu drei Jahren Gefängnis. Der Fahrer des Fluchtwagens fehlte auf der Anklagebank. Er war längst in seinem Heimatland Algerien untergetaucht, doch dann im Oktober 2020 aus Liebe illegal nach Deutschland zurückgekommen, um in Hagen seine Frau und seine Kinder wiedersehen zu können.
Am 14. Oktober ging er freiwillig zur Polizei, um sich zu stellen und „reinen Tisch“ zu machen. Seit diesem Tag saß er in Untersuchungshaft. Das Schöffengericht verhängte gegen den „Nachzügler“ zweieinhalb Jahre Gefängnis: Er sei zwar lediglich der Fahrer gewesen und es gab auch keine Beute, doch die geplante Automaten-Sprengung hätte äußerst gefährlich enden können, so das Gericht. Ohnehin sei die misslungene Tat ein beträchtlicher Schaden am Gebäude und durch die Vernichtung von Lebensmitteln entstanden: zusammen fast eine halbe Million Euro.