Hagen. Der Anwalt des falschen Arztes vom Hagener Impfzentrum soll gegenüber einem Reporter handgreiflich geworden sein.

Ein freiberuflicher Journalist soll auf dem Flur des Landgerichts Hagen bei der Ausführung seiner Arbeit von einem Rechtsanwalt angegriffen und verletzt worden sein. Einen entsprechenden Vorfall haben Polizei und Staatsanwaltschaft Hagen gegenüber unserer Zeitung bestätigt. Zeugenvernehmungen stehen aus, eine Strafanzeige gegen den Advokaten liegt vor. Der Anwalt lässt sich jetzt selbst anwaltlich durch die auf Medienrecht spezialisierte Kölner Kanzlei Hoecker vertreten und bestreitet die Vorwürfe auf Anfrage unserer Zeitung.

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Dienstagmittag, kurz nach 11 Uhr: Unmittelbar vor dem Haftprüfungstermin des Mannes, der als falscher Arzt in verantwortlicher Position im Impfzentrum Hagen gearbeitet hat, eskalierte die Situation. Der freie Journalist wollte nach eigenen Angaben den Angeklagten, der über den Gerichtsflur aus der Wachtmeisterei in den Gerichtssaal geführt wurde, fotografieren. Das habe dem Anwalt einer Kölner Kanzlei, so sagt es auch ein Zeuge aus, offenbar nicht gepasst.

Er soll auf den Reporter zugegangen sein, zunächst mit einer Akte auf das zum Fotografieren parat gehaltenen Smartphone und schließlich dem Journalisten gegen den Kopf geschlagen haben. Dieser verlor nach eigener Aussage das Gleichgewicht, stieß mit dem Kopf gegen die Wand und verletzte sich: „Mir wurde kurz schwarz vor Augen.“ In einer Hagener Klinik wurde später eine Schädelprellung diagnostiziert.

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Anwalt habe sich mit dünner Handakte vor „rechtswidrigen Aufnahmen“ geschützt

Die Polizei wurde zum Gerichtsgebäude gerufen. Die Beamten notierten die Personalien des Beschuldigten und nahmen eine Strafanzeige wegen Körperverletzung auf. Gegenüber unserer Zeitung bestreitet der Rechtsanwalt in einer Stellungnahme der Kölner Kanzlei Höcker die Vorwürfe. Er habe den Reporter weder geschlagen noch verletzt. Dieser habe ihm garantiert, keine Fotos zu machen, dann aber doch sein Handy gezückt. Er habe ihm untersagt, Fotoaufnahmen zu machen und sich schließlich mit einer dünnen Handakte vor „rechtswidrigen Fotoaufnahmen“ geschützt.

Anwalt: Reporter soll ihn weggestoßen haben

Der Reporter habe ihn, den Anwalt, letztlich weggestoßen. Darüber hinaus, so kündigt die Kanzlei an, werde ihr Mandant den Vorwürfen gegebenenfalls mit einer Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung begegnen.

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Dass der Freiberufler innerhalb der für Journalisten geltenden Regeln gehandelt hat, bestätigt das Amtsgericht Hagen. Während im Gerichtssaal selbst die Richter eine Erlaubnis zum Fotografieren erteilen, habe auf den Fluren die Gerichtsverwaltung selbst die Hoheit. „Eine entsprechende Genehmigung ist wie in solchen Fällen üblich telefonisch erteilt worden“, teilt das Gericht mit. Dabei habe der Reporter ausdrücklich erläutert, wen er wo fotografieren wolle und versichert, die abgelichteten Personen bei einer etwaigen Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Insofern hätten seitens des Gerichtes keine Bedenken bestanden.

Verband stellt sich vor Reporter: „Lediglich der Arbeit nachgegangen“

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) stellt sich schützend vor den Reporter: „Gerade ein Rechtsanwalt sollte die Gesetze besonders gut kennen. Ihm sollte bewusst sein, dass niemand einfach geschlagen werden darf. Natürlich auch kein Journalist, der lediglich seiner Arbeit nachgeht“, erklärt DJV-Sprecher Hendrik Zörner. „Die Pressefreiheit in diesem Land ist ein Grundrecht. Das lässt sich nicht durch körperliche Gewalt aushebeln.“