Hagen. Der Bau des Feuerwehrgerätehauses in Halden ist längst nicht gesichert: Neue juristische Hürden türmen sich auf. Hier die Argumente.

Die vermeintlich endgültig beendete Hängepartie rund um den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Halden geht offenkundig doch noch in eine gerichtliche Verlängerung: Nachdem die Stadt Hagen zuletzt gegenüber der Politik signalisiert hatte, dass im Rahmen eines „Heilungsverfahrens“ sämtliche Irritationen mit der Nachbarschaft aus dem Weg geräumt worden seien und somit der zunächst 2018 gescheiterte Bau der Wache begonnen werden könne, meldet sich jetzt der Anwalt der Anwohner zu Wort. Er macht deutlich, dass noch zwei Verfahren anhängig und die Entscheidungen der unterschiedlichen Gerichtsinstanzen längst noch nicht getroffen seien.

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Kritik an Verkehrssituation

„Zum einen haben wir gegen den Bebauungsplan einen Normenkontrollantrag gestellt und zum anderen haben wir gegen die Baugenehmigung eine Anfechtungsklage erhoben“, betont der Ibbenbürener Vertreter der Bürger, Hendrik Kaldewei. Dabei betont der Jurist im Namen seiner Mandanten, dass es weiterhin erhebliche Bedenken aufgrund der Lärm- und Verkehrssituation am Standort Einmündung Sauerland-/Industriestraße gebe, wo künftig die Freiwilligen-Löschgruppen der Einheiten aus Fley, Halden und Herbeck unter einem Dach untergebracht werden. Zudem sei eine Lärmschutzwand als Absperrriegel mit einer Länge von 69 Metern für die Menschen der angrenzenden Wohnsiedlung eine optische Zumutung. Der Baukörper der Immobilie soll sich wiederum 8,50 Meter in die Höhe recken.

Neuer Brandschutzbedarfsplan

Darüber hinaus kritisiert Kaldewei, dass der Rat gerade erst einen neuen Brandschutzbedarfsplan verabschiedet habe. Damit fuße das gesamte Genehmigungsverfahren für die Haldener Feuerwache „auf völlig falschen Voraussetzungen und entbehrt zudem jeglicher städtebaulicher Erfordernis“, so der Anwalt. Er geht sogar davon aus, dass aufgrund des künftigen Konzeptes mit vier dezentralen Wachstandorten für die Hagener Berufsfeuerwehr eine weitere Freiwilligen-Dependance in Halden überflüssig sei.

Da inzwischen bereits eine Baugenehmigung erteilt ist, kann zwar jetzt die Grundsteinlegung erfolgen, allerdings geht die Stadt damit in ein juristisches Risiko. Denn eine erneute Überprüfung der Faktenlage durch die Verwaltungsgerichte in einem Hauptsacheverfahren dauert absehbar weit bis in das Jahr 2022. Der Ausgang: völlig offen.