Hagen. Das Team von “Talfeuerwerk“ sorgt sich, dass viele ihre Böller auf illegalem Weg besorgen. Sie ärgern sich über das Verkaufsverbot.

Erst kam das Verkaufsverbot und dann in einigen Städten – wie Hagen – auch ein Abbrennverbot für Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen und Straßen. Vor allem Firmen wie „Talfeuerwerk“ trifft das hart. Marc Wroblewski, 24 Jahre alt, ist Veranstaltungskaufmann und staatlich geprüfter Pyrotechniker für Großfeuerwerk und Bühne – und Vertriebsleiter für das Feuerwerk-Unternehmen. Die neuen Regeln ändern alles.

Kein optimistischer Blick in die Zukunft

„Für die Zukunft des Feuerwerkes sehen wir schwarz, da es unserer Meinung nach für die Politik durch Corona ein passender Zeitpunkt war, das Feuerwerk zu Silvester grundsätzlich zu verbieten“, blicken Talfeuerwerk-Geschäftsführer Maik Lorenzen (39) und Marc Wroblewski wenig optimistisch in die Zukunft. Der finanzielle Verlust liege im hohen fünfstelligen Bereich. Trotzdem wollten sie in der schwierigen Zeit ein schönes Zeichen setzen und sich an der Aktion "Silvester bleibt nicht dunkel - Wir bringen den Funken im Dunkeln" beteiligen. „Hierfür haben wir einige hundert kostenlose F1-Sortimente (Kinderfeuerwerk, welches noch verkauft werden darf) an Familien mit Kindern in Hagen, Wuppertal und umliegenden Städten verteilt“, so Lorenzen.

Das Talfeuerwerk-Team veranstaltete ein Probefeuerwerk bei Euronics-Berlet in Hohenlimburg.
Das Talfeuerwerk-Team veranstaltete ein Probefeuerwerk bei Euronics-Berlet in Hohenlimburg. © Talfeuerwerk

Aber nicht nur fast alle Auftragsfeuerwerke bei Hochzeiten, Geburtstagen oder Abibällen wurden abgesagt, sondern auch eine frisch geplante Kooperation mit Euronics Berlet in Hohenlimburg konnte nicht wie geplant stattfinden, „weil wir nur Bestellungen von Gewerbetreibenden und Befähigungsscheininhabern vorzeitig abwickeln können“, gibt Maik Lorenzen aus Wuppertal einen Einblick.

Verkaufsverbot könnte Probleme bedeuten

Einschränkungen an belebten Plätzen wie am Bahnhof, in der Innenstadt oder auf dem Springeplatz halte das Talfeuerwerk-Team für absolut sinnvoll. Das Verbot von Leuchtfeuerwerk hingegen nicht: „Ein generelles Verbot aufgrund von Corona ist unserer Meinung nach nur ein Vorwand“, so Maik Lorenzen, der betont, dass die Menschen dabei ausreichend Sicherheitsabstand halten könnten. Im Verkauf zu Silvester lag die ganze Hoffnung. Ein extra Hygienekonzept wurde entwickelt, Investitionen getätigt. „Dass uns eine kontaktlose Übergabe von Vorbestellungen über unseren Online-Shop oder sogar eine kontaktlose Auslieferung untersagt wird, haben wir nicht erwartet“, sagt Marc Wroblewski.

Dabei dürften alle Händler unter Coronabedingungen ihre Waren ausliefern oder eine kontaktfreie Abholung anbieten. Auch Verkaufsstellen zum Verkauf von Weihnachtsbäumen sei beispielsweise der Verkauf gestattet worden, „was wir zur Brauchtumspflege als sehr positiv empfinden“, betonen beide. Zur Brauchtumspflege gehöre allerdings auch das Feuerwerk an Silvester. Das Verbot empfinden sie als ungerecht.

Illegaler Verkauf ist ein Problem

Ein Problem, das beide darin sehen: „Durch das Verkaufs- und Überlassungsverbot an den Verbraucher besorgen sich viele ihr Feuerwerk auf dem Schwarzmarkt, über Internetplattformen oder direkt aus dem Ausland, wo der Verkauf weiterhin erlaubt ist.“ Viele dieser Feuerwerkskörper könnten jedoch bei falscher Handhabung schwere Verletzungen verursachen.

Das Thema Feuerwerk polarisiert. Auch das wissen beide. Viele Menschen hätten dazu die Bilder aus einem Straßenzug in Berlin im Kopf, wo sich die Menschen gegenseitig mit Feuerwerk beschossen haben. „Das ist allerdings die Ausnahme und ein Feuerwerksverbot wird diese Menschen auch nicht daran hindern, weiterhin so zu eskalieren“, betont Lorenzen.

Ware bleib eingelagert

Und was passiert nun mit der ganzen Ware, die liegen bleibt? „Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir über eine eigene Bunkeranlage in Witten verfügen. Obwohl die Lager randvoll sind, haben wir kein rechtliches Mengenproblem bei der Lagerung. Diesen Vorteil haben allerdings die wenigsten Händler“, so Wroblewski.

Hintergrund: Stornierungen nicht mehr möglich

Am 13.12. wurde der Verkauf von Feuerwerk ab dem 16.12. verboten, lediglich bereits getätigte und bezahlte Vorbestellungen durften weiterhin an die Kunden rausgegeben werden. Zu dem Zeitpunkt war das Lager bereits gefüllt, eine Stornierung nicht mehr möglich. Am 18.12. wurde durch die Änderung des Sprengstoffgesetzes (1.SprengV) auch das Überlassen an Verbraucher zwischen dem 29. und 31.12. verboten. Somit musste das Team alle Vorbestellungen stornieren, die Pakete auspacken und den Kunden das Geld erstatten. Lediglich an Gewerbetreibende und Befähigungsscheininhaber durften sie noch verkaufen.

Die Firma Talfeuerwerk gibt es seit sechs Jahren, ihr Sitz ist in Wuppertal. Die Firma versteht sich als Full-Service-Anbieter im Bereich der Pyrotechnik. Das Team verkauft nicht nur Feuerwerk zu Silvester, sondern bietet Feuerwerke mit und ohne Musik als Dienstleister für diverse Festlichkeiten an.

Info: Pläne für 2021

Für 2021 plant die Firma weiterhin mit zwei Standorten. Die Zusammenarbeit mit EURONICS Berlet Hagen bleibt bestehen. Der Ladenverkauf findet vom 29.12. bis 31.12.2021 statt. Ab Ende Januar besteht die Möglichkeit, über den Onlineshop (www.talfeuerwerk.de) Artikel vorzubestellen.