Hagen. Die Stadt Hagen stellt klar: Für viele privaten Feiern gilt aufgrund der neuen Corona-Verfügung eine Genehmigungspflicht.

Die Stadt Hagen hat noch einmal klar gestellt, welche Regeln durch die neue Corona-Allgemeinverfügung für private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung gelten. Ab 8. Oktober dürfen außerhalb von Wohnungen zunächst bis zum 22. Oktober maximal 25 Personen teilnehmen. Bei einer Teilnehmerzahl von fünf bis zehn erwarteten Personen gilt eine Anzeigepflicht. Anzeigepflichtig sind die Personen, die zu einem solchen Fest einladen.

Bei einer Teilnehmerzahl von elf bis 25 Personen gilt eine Genehmigungspflicht. Die Genehmigungsanträge sind von den Personen zu stellen, die zu einem solchen Fest einladen. Anzeigen und Genehmigungsanfragen müssen Angaben über Name, Adresse und Rufnummer des Gastgebers, Datum, Ort und Art der Veranstaltung und die voraussichtliche Teilnehmerzahl beinhalten. Diese Angaben müssen schriftlich bis spätestens drei Tage vor dem Termin an das Hagener Ordnungsamt unter E-Mail ordnungsamt@stadt-hagen.de geschickt werden.

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Für Beerdigungen gelten weiterhin die bekannten Richtlinien aus der aktuellen Coronaschutzverordnung. Bei Beerdigungen mit bis zu 150 Teilnehmern gelten das Abstandsgebot und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und in geschlossenen Räumen zur Rückverfolgbarkeit sichergestellt sind.