Hagen. Wegen schwerer räuberischer Erpressung wandert ein Hagener Rocker ins Gefängnis. Hier alle Details zu dem Fall.
Es war eine ungleiche Liebes-Affäre zwischen einem Personalchef (56) und einem Bandidos-Rocker (33) aus Hagen-Dahl.
Offensichtlich hatte es der Lederkutten-Träger nur auf das Geld, die Geschenke und die Großzügigkeit seines Geliebten aus dem Sauerland abgesehen: Von diesem konnte er rund 60.000 Euro während der vierjährigen heimlichen Beziehung „abgreifen“. Jetzt ist Schluss. Das Landgericht verurteilte den ganzkörpertätowierten Rocker zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis.
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Die beiden grundverschiedenen Männer – der eine ein kahlrasiertes, athletisches Muskelpaket, der andere ein hagerer, hoch aufgeschossener Anzugträger mit ordentlich gebundener Krawatte – hatten sich Ende 2015, Anfang 2016 über eine Homo-Dating-App kennengelernt (wir berichteten). Schnell hatte sich der verheiratete Personalchef hoffnungslos in seinen Freund vernarrt, der diese Situation gewinnbringend für sich auszunutzen verstand. Der Bandido des inzwischen aufgelösten „Chapter Hagen“ ließ sich regelmäßig Geldscheine zustecken, zu teuren Restaurantbesuchen einladen und freute sich auch über großzügige Geschenke. Immer wieder kam es auch zu intimen Treffen.
Geliebten mit Pistole bedroht
Doch am 14. Januar zeigte der Rocker sein wahres Gesicht. Als er beim einvernehmlichen Sexualverkehr verletzt wurde, zückte er eine Waffe (die sich später als Gaspistole herausstellen sollte) und bedrohte den Geliebten, auch mit einem Messer. Dann forderte er 5000 Euro Schmerzensgeld. Mit der Drohung, seine nicht zimperlichen Bandidos-Kumpel würden sonst jedem Familienmitglied einen Finger abschneiden, wenn die Polizei eingeschaltet würde, wurde der Personalchef gezwungen, mitten in der Nacht mit seiner Kontokarte das Geld von einem Automaten abzuheben.
Die 9. Große Strafkammer des Landgerichts erkannte darin eine besonders schwere räuberische Erpressung und schickte den Lederkutten-Träger für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter. „Außerdem“, so Gerichtssprecher Marcus Teich, „wurde vom Gericht die Unterbringung des Verurteilten in einer Drogentherapie-Einrichtung angeordnet.“