Hagen. Die Hagener Schausteller planen einen mobilen Freizeitpark auf dem Höing - und haben ein umfassendes Hygienekonzept vorgelegt. Die Hintergründe.

Auf dem Otto-Ackermann-Platz soll in den Sommerferien ein mobiler Freizeitpark für Familien entstehen. Der Hagener Schaustellerverein hat dazu bereits ein umfassendes Schutz- und Hygienekonzept bei der Stadt vorgelegt. In enger Zusammenarbeit wird derzeit an der Umsetzung der „Ferienfreizeit Hagen“ gearbeitet.

„Schausteller aus Hagen sehen sich hier als Profis der Unterhaltungsbranche in der Pflicht, eine Möglichkeit im kulturellen Bereich in einem sicheren Raum zu schaffen, in dem unbeschwert gerade Familien den momentan sehr belastenden Alltag mit dem Virus für einen kurzen Augenblick vergessen könnten“, so der Vorsitzende Andreas Alexius. Für insgesamt vier Wochen, vom 26. Juni bis zum 19. Juli, soll deswegen Familienspaß auf dem Höing möglich sein. „Aller Voraussicht nach könnten Ende nächster Woche bereits die Aufbauarbeiten starten“, sagt Alexius. Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte hat die Idee bereits befürwortet.

„Es handelt sich um eine Veranstaltung, die sich besonders an Familien richtet und nicht länger als bis 21 Uhr gehen wird“, erklärt Ordnungsamtsleiter Thomas Lichtenberg. Eine unzumutbare Lärmbelästigung der Anwohner könne man daher ausschließen. „Ich will hier auch für die Unterstützung der Schausteller werben. Viele sind wegen der Coronakrise in der Grundsicherung gelandet.“

Maximal 1000 Gäste

Auf dem 14.500 Quadratmeter großen und eingezäuntem Areal sollen dann verschiedenen Fahrgeschäfte sowie ein Gastronomiespot und Spielgeschäfte aufgebaut werden. Maximal 1000 Personen können laut Konzept gleichzeitig in den Park. „Dabei handelt es sich um eine erste Berechnung. Die genaue Abstimmung erfolgt in weiteren Gesprächen“, so Lichtenberg.

Trotzdem müssen die Gäste mit Einschränkungen beim Besuch rechnen: Denn auch in den einzelnen Fahrgeschäften müssen Abstandsregeln eingehalten werden - und das geht nur durch das Verringern der Kapazitäten. Bedeutet: Weniger Gäste können mitfahren. Am Beispiel von Kinderkarussell, Riesenrad oder anderen Rundfahrgeschäften bedeute dies, dass nur jede zweite Gondel besetzt werden könne. „Bei Fahrgeschäften mit Beschleunigungskräften muss ein Mundschutz getragen werden.“

Die Vorgaben umzusetzen, ist mit viel Arbeit verbunden: „Es ist notwendig, für jeden Betrieb gesondert ein Hygienekonzept zu erarbeiten, da die baulichen Unterschiede, die Kapazität und auch die Nähe zwischen den Gästen sehr unterschiedlich sind“, so Alexius. Eine weitere Maßnahme zum Schutz der Gäste sei durch die Einführung von festgelegten Zu- und Abgängen möglich.

Einlassschleusen und Kontrollen

Der Einlass in den Freizeitpark soll über zwei Schleusen geregelt werden. „Gäste mit Krankheitssymptomen erhalten keinen Zutritt.“ Zahlen müssen die Besucher einmalig am Eingang, „und zusätzlich an den Gastro-Ständen, wie in einem normalen Freizeitpark auch.“ Auf dem Gelände gibt es dann zahlreiche mobile Handwaschgelegenheiten und Desinfektionsmittelspender. Damit es an keiner Stelle zu Engstellen kommt, werden die Laufwege und die Freiflächen an das Publikumsaufkommen angepasst. „Hierzu werden vor allem in Wartebereichen Flächen geschaffen.“

Die Einhaltung wird von einem Ordnungsdienst und den Betreibern kontrolliert. Auf den Ausschank von Alkohol wollen die Schausteller bei der „Ferienfreizeit Hagen“ verzichten – auch, um eine Feieratmosphäre zu vermeiden. Und obwohl das „tatsächlich nicht die allgemeine Traumlösung ist, dürfen die Schausteller in veränderter Form das tun, was sie lieben: Den Menschen Freude bereiten!“