Hagen. Die Stadt Hagen hat den beiden Sportabiturienten mit Schwerpunkt Schwimmen angeboten, ihre Prüfung in einer Nachbarstadt abzulegen.

Nach wie vor weigert sich die Stadt Hagen, für die beiden Abiturienten des Theodor-Heuss-Gymnasiums (THG), die eine Schwimmprüfung ablegen müssen, das wegen der Corona-Krise geschlossene Westfalenbad in Betrieb zu nehmen. Eine Öffnung des Bades hält die Verwaltung aufgrund der damit verbundenen Kosten und des Aufwandes für unverhältnismäßig.

Die für Bildungsfragen zuständige Dezernentin Margarita Kaufmann erklärte jedoch, man habe den Schülern in Abstimmung mit den Betreibern benachbarter Schwimmstätten angeboten, sie könnten die Schwimmprüfung in Bochum, Hamm oder Unna ablegen und sich dort auch vorbereiten. Die Stadt würde auch die Fahrtkosten übernehmen. Dies hätten die beiden jungen Leute abgelehnt, so Kaufmann. Derzeit lote die Stadt aus, ob sie die Prüfung vielleicht in einem Schwimmbad in Lüdenscheid, Iserlohn oder Dortmund ablegen können.

Schon lange kein Training möglich

Von den 16 Schülern des Leistungskurses Sport am THG haben sich zwei – noch lange vor Corona – verbindlich auf eine Schwimmprüfung im Abitur festgelegt. Seitdem im Zuge der Pandemie alle Hallenbäder geschlossen wurden, fehlt ihnen jede Trainingsmöglichkeit. Doch während die Stadt Hagen als Schulträger das Ischelandstadion und eine Sporthalle per Ausnahmegenehmigung für die anderen Abiturienten öffnete, bleibt das Westfalenbad geschlossen.

Tatsächlich sind dort einige Becken leer, die Heizung wurde heruntergefahren, die Umwälzungsanlage steht still, die Mitarbeiter wurden in Kurzarbeit geschickt. Es sei nicht zu rechtfertigen, das Bad für zwei Schüler zu öffnen, so ein Sprecher der Hagenbad GmbH, die die städtische Schwimmstätte betreibt.

Das sagt das Ministerium

Das Schulministerium in Düsseldorf hat zwar per Erlass vom 28. April geregelt, dass eine Nutzung der Sportstätten im Rahmen der Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen für das Sportabitur zulässig ist. Ausdrücklich zum Schwimmen oder zum Öffnen von Schwimmbädern habe sich dieser Erlass aber nicht verhalten, hieß es dazu jetzt auf Anfrage unserer Zeitung. Aus schulfachlicher Sicht seien Absprachen vor Ort zwischen Schule und Schulträger zu begrüßen, schiebt das Ministerium die Verantwortung nach Hagen ab.

Noch scheint völlig offen, ob und wo die beiden betroffenen Schüler ihre Schwimmprüfung ablegen dürfen. THG-Schulleiter Hermann Kruse beharrt darauf, dass das Westfalenbad im Rahmen der Gleichbehandlung für sie geöffnet wird, schließlich sei es ebenso eine Sportstätte wie eine Turnhalle oder ein Leichtathletikstadion.