Hagen. Oberbürgermeister Erik O. Schulz hat Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die über der Abführungsgrenze liegen, an die Stadtkasse abgeführt.

Alle Jahre wieder schaut vor dem Hintergrund des Korruptionsbekämpfungsgesetzes der Hagener Rat Oberbürgermeister Erik O. Schulz mit besonders wachen Augen auf die Finger. Dabei gilt es zu kontrollieren, dass der Verwaltungschef in seiner Rolle als Hauptverwaltungsbeamter aus Nebentätigkeiten nicht etwa Einnahmen verbucht hat, die das Nebentätigkeiten-Limit überschreiten. Dieses liegt bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes bei exakt 10.022,11 Euro.

19.055 Euro aus Nebentätigkeiten

Schulz hat im Jahr 2019, so dokumentiert eine präzise Auflistung, allerdings Einkünfte aus Nebentätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes von 19.055,24 Euro erzielt. Diese addieren sich aus folgenden Tätigkeiten:

Vergütung Aufsichtsrat und Sitzungsgeld Enervie AG: 6922 Euro;

Vergütung Aufsichtsrat und Sitzungsgeld Mark E AG: 5000 Euro;

Sitzungsgeld Aufsichtsrat HVG mbH 975 Euro;

Sitzungsgeld Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR 100 Euro;

Sitzungsgeld Verbandsversammlung Regionalverband Ruhr 67,20 Euro;

Sitzungsgeld Verbandsversammlung und Präsidium VRR AöR 4361,04 Euro;

Vergütung Verwaltungsrat Stadtwerke Lüdenscheid 1200 Euro;

Sitzungsgeld Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH 280 Euro;

Sitzungsgeld Verbandsversammlung Zweckverband Sparkasse Hagen/Herdecke 150 Euro.

Die Differenz zur Jahreshöchstgrenze von 9033,13 Euro hat der Oberbürgermeister pflichtgemäß an die Hagener Stadtkasse abgeführt.