Hagen. Die Stadt Hagen möchte in Zeiten der Corona-Krise den Betrieben Luft zum Atmen verschaffen und stundet auf Antrag die Gewerbesteuern.

In einem in dieser Form bislang einmaligen Schritt kommt die Hagener Finanzverwaltung angesichts der Corona-Krise den heimischen Betrieben entgegen.

Gewerbesteuerpflichtige können bis zum Jahresende unter Darlegung ihrer individuellen Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen Gewerbesteuern stellen. Auch Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuern sind möglich. Damit sollen in den nächsten Wochen drohende Liquiditätsprobleme abgefedert werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Hagener Rat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig getroffen.

Keine Belege notwendig

Normalerweise werden in solchen Fällen plausible Begründungen oder gar Belege zur wirtschaftlichen Lage des Betriebes verlangt sowie Informationen zu möglichen Bankkrediten oder auch Rücklagen. In der aktuellen Lage reicht der Kämmerei jedoch eine plausible Darlegung der jeweiligen Betroffenheit aus. Außerdem wird auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet. Die Stundung soll zunächst für sechs Monate ab Fälligkeit gelten, maximal jedoch bis zum 31. Dezember.

Kämmerer Christoph Gerbersmann will in Corona-Zeiten den Hagener Betrieben das Leben nicht unnötig schwer machen.
Kämmerer Christoph Gerbersmann will in Corona-Zeiten den Hagener Betrieben das Leben nicht unnötig schwer machen. © WP | Michael Kleinrensing

Anträge auf die Stundung von Grundsteuern sollen, da die Grundsteuer ihrem Wesen nach eine ertragsunabhängige Steuer ist, die Ausnahme sein und weiterhin im normalen Verwaltungsverfahren geprüft werden.

Entlastung bei Vergnügungssteuer

Anträge auf Stundung von Vergnügungssteuern werden seitens der Stadt in den nächsten Monaten nach dem gleichen kulanten Verfahren geprüft wie die Gewerbesteuern. Die von den Spielhallen zu zahlende Vergnügungssteuer beträgt regelmäßig ein Vielfaches der Gewerbesteuer, aber die Betriebe sind seit Mitte März geschlossen und erzielen somit auch keinerlei Einnahmen. „Die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit zu erhalten – dem sollen diese Regeln dienen“, betonte Finanzdezernent Christoph Gerbersmann im Rat.

Kommunaler Haushalt in Gefahr

Diese Maßnahmen bedeuten natürlich auch, dass der Stadt Hagen erhebliche Einnahmen wegbrechen. Vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Abschwungs hatte die Kämmerei den Gewerbesteueransatz für 2020 ohnehin schon auf 100 Millionen Euro reduziert. Mit der Corona-Epidemie dürften weitere Einbrüche in zweistelliger Millionenhöhe auf die Stadt zukommen. Damit ist jetzt schon absehbar, dass – wie im Stärkungspaktgesetz verbindlich vorgegeben – in diesem Haushaltsjahr der Etat kaum ausgeglichen gestaltet werden kann. Die Folgen sind noch völlig offen.